Hallo Dirk,
für uns interessant ist ja in deinem Link nur das Beispiel 3. Darauf bezieht sich meine Feststellung.
Die anderen Beispiele 1 und 2 beziehen sich nur auf die Fähigkeiten des Anhängers. Dessen zGG ist praktisch das Gewicht, das eine Waage anzeigt, wenn man ihn separat auf eine Waage stellt (auf allen drei Beinen, also mit Stützrad).
Fast immer haben wir ja das Problem, daß unsere Autos nicht genug ziehen dürfen. Beim Betrieb mit Trailer ist das besonders deutlich, der Grund liegt darin, daß die gängigen Trailer unverschämt schwer sind, nur damit darauf auch ein 3-Tonnen-Suff transportiert werden kann. Ich suche derzeit nach einem 1achsigen Trailer, mit dem meine Autos bei geringem Eigengewicht transportiert werden können. Um etwas Farbe reinzubringen, ein Foto ... auch nicht legal, aber der Trailer wog etwa 550 kg, der 80 Quattro laut Papieren 1250 kg. Davon sind abzuziehen der Fahrer mit 75 kg, sowie der volle Tank mit 70x0,8=56 kg. Und die fehlende Batterie mit 15 kg, sowie Werkzeug etc mit 4 kg. Also 550 + 1250 - 75 - 56 - 15 -4 = 1650 kg. Davon ist nochmal die Stützlast mit 50 kg abzuziehen... angehängt waren somit 1600 kg, bei 1400 kg zulässiger Anhängelast. Überschreitung 200 kg...