audidrivers

Die Community für alle Audi-Fans - mit Forum, Wissensdatenbank, Blog, uvm...

Anhänger bzw. Gewichtsfrage

alles, was mit Audi zu tun hat und nicht in die anderen Rubriken passt...

Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon josefini1 » Di 3. Okt 2017, 15:32

Hallo Leute, noch ein Gewichtsfrage:

Ich muß einen Wagen (keinen Audi) mit dem Hänger abholen.

Die gesamte Fuhre (also Hänger mit Wagen) wiegt ca. 2030 kg. Mein 2,6er C4 darf max. 1800 kg ziehen.

Ich weiß, daß das überladen ist, aber lt. Bußgeldkatalog wohl noch sozusagen "im Rahmen", also ohne Punkte.

Mir geht's eher darum, ob ich dem Audi das technisch zumuten kann (keine Berge, nur Bundesstraßen und Autobahn), oder ob das seine Grenzen übersteigt.

Wer hat Erfahrungen?

Danke und viele Grüße

josefini1
josefini1
 
Beiträge: 1065
Registriert: 27.03.2011
Fahrzeug: Audi A6 C4 2,6 Front, Autom.

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon Mad Dog » Di 3. Okt 2017, 17:27

Hi!

Wenn Du damit keine Bergtouren machst, sind die zwei Tonnen für den Audi selbst prinzipiell unkritisch.
Musst halt ein wenig mit Gefühl die Kupplung und das Gaspedal bewegen, dann geht das schon.

Ich spreche Dir hier aber öffentlich ausdrücklich keine Empfehlung aus, gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen!!!
:mrgreen:

Gruß

Christian

Edit: Du hast ja nen Automaten - der ist in Hinblick auf die zwei Tonnen noch unkritischer.
Und der 2.8er-Automat ist beispielsweise schon mit 1900kg Anhängelast (bis 8%) eingetragen.
B9 Avant quattro DMKC, Navarrablau
D2 AQH 6-Gang, Ebonyschwarz
89Q Limo 7A, div. Optimierungen, Panthero
Typ85 Coupé KV, Perlmuttweiß
C6-Z06 LS7, HPE650 Upgrade, Machine Silver
V50 D5204T5, Black Sapphire
GSX-R1000

Downsizing sucks!!!!
Benutzeravatar
Mad Dog

maddog

sponsor
 
Beiträge: 3058
Registriert: 20.04.2010
Wohnort: 31xxx

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon kamikaze180 » Di 3. Okt 2017, 19:29

Schau mal in die Zulassungsbescheinigung...
Mein Diesel darf 1800 kg bis 12% Steigung ziehen, bis 8% sogar 2000 kg.
Seid leise, S schläft...
A4 B6 Avant 2.5 TDI quattroBild
Hier könnte Ihr Auto stehen...
reserve: S4 C4 Avant 2.2 T RevoBild
Benutzeravatar
kamikaze180

kami

sponsor

 
Beiträge: 3182
Registriert: 02.06.2010
Wohnort: Neuhaus, OT Lichte
Blog: Blog lesen (1)
Fahrzeug: A4, S4, Revo

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon Mad Dog » Di 3. Okt 2017, 19:55

Das mit den eingetragenen 1800 kg bis 8% Steigung stimmt schon so für nen C4 ABC Fronti mit Automatik.

Gruß

Christian
B9 Avant quattro DMKC, Navarrablau
D2 AQH 6-Gang, Ebonyschwarz
89Q Limo 7A, div. Optimierungen, Panthero
Typ85 Coupé KV, Perlmuttweiß
C6-Z06 LS7, HPE650 Upgrade, Machine Silver
V50 D5204T5, Black Sapphire
GSX-R1000

Downsizing sucks!!!!
Benutzeravatar
Mad Dog

maddog

sponsor
 
Beiträge: 3058
Registriert: 20.04.2010
Wohnort: 31xxx

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon quattro-sa » Di 3. Okt 2017, 20:13

Das bewegt sich im Rahmen des technisch Möglichen.
Gruß
Marcus

Audi 100 C4 2.6 ABC frontgetrieben, Schaltgetriebe MJ 92
Audi A4 B5 1.9 TDI 1Z, Schaltgetriebe MJ 96
Audi A4 B6 2.0 ALT, Schaltgetriebe MJ 02
Audi A2 8Z 1.4 TDI AMF, Schaltgetriebe MJ 01
MB V221 350 BlueTEC 4MATIC AMG

Bild
quattro-sa
** Moderator **

sponsor
 
Beiträge: 4717
Registriert: 10.05.2010
Wohnort: Südraum Leipzig
Fahrzeug: Audi 100 C4 2.6 Fronti/Schaltg

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon LY9A » Di 3. Okt 2017, 20:43

josefini1 hat geschrieben:Hallo Leute, noch ein Gewichtsfrage:

Ich muß einen Wagen (keinen Audi) mit dem Hänger abholen.

Die gesamte Fuhre (also Hänger mit Wagen) wiegt ca. 2030 kg. Mein 2,6er C4 darf max. 1800 kg ziehen.

Ich weiß, daß das überladen ist, aber lt. Bußgeldkatalog wohl noch sozusagen "im Rahmen", also ohne Punkte.

Mir geht's eher darum, ob ich dem Audi das technisch zumuten kann (keine Berge, nur Bundesstraßen und Autobahn), oder ob das seine Grenzen übersteigt.

Wer hat Erfahrungen?

Danke und viele Grüße

josefini1

Kann jetzt nicht vom C4 reden aber vom Caddy.
Mit dem hatte ich einen Typ81 geholt.
Bei zulässigen 1000KG gebremst, hatten wir ca 2350KG am Haken.
Technisch null Problemo, keines der Fahrzeuge war überladen.
Jedoch die Anhängelast um mehr als 100% überschritten.
Wäre also entsprechend geahndet worden...
Also technisch sollte das Deinem Wagen nix anhaben.
Nur wäre das angehängte Fahrzeug um ca10% zu schwer.
Bei PKW Peanuts...
LY9A
 

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon NCC » Mi 4. Okt 2017, 09:00

Hi,

Auf deiner Ahk ist ein sog. D-Wert angegeben.

Berechne für dein Gespann einfach den erforderlichen D-Wert und vergleiche
ihn mit dem auf der Ahk. Solange du dunter bleibst ist es im ermessen des
Polizisten dich weiterfahren zu lassen gegen Geld. Wenn du drüber bist, bleibt
der Anhänger an Ort und Stelle stehen.
Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

Sofern nur ein B oder BE Führerschein vorhanden ist bzw. alter Führerschein
in Verbindung mit einem alter von über 65 ohne ärztliche Untersuchung
ist die Grenze für das Gespann bei 3,5 T.
Sofern der Führerschein umgeschrieben wurde ist auch unter 65 eine ärztliche
Untersuchung alle 5 Jahre Pflicht.
Lg Janine
Benutzeravatar
NCC

ncc

sponsor
 
Beiträge: 2367
Registriert: 30.07.2010
Wohnort: Lichte
Fahrzeug: Audi A4 Avant + Limo + X

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon ACQ92 » So 8. Okt 2017, 06:51

Hallo

Hab vor 2 Jahren einen Minibagger geholt mit meinem Benz. Der darf 1500kg ziehen. Gewicht des Baggers 1100kg, Gewicht des Anhängers leer 600kg, macht 1700kg. Also auch überladen. Beim Aufladen schonmal darauf geachtet, daß das Gewicht gut ausbalanciert ist, daß also die Hinterräder des Autos nicht im Radkasten stehen, Klima aus und vorsichtig fahren. Hat dem Auto nichts ausgemacht.


Gruß Torsten
1992er Audi Coupe Quattro AAH - Das Bubenspielzeug
1999er A4 Avant AHL - Die Wanderdüne
2000er MB C200 Limo M111 LPG - Die Sparbüx
Benutzeravatar
ACQ92

sponsor

 
Beiträge: 1996
Registriert: 20.05.2010
Wohnort: Gelnhausen / MKK
Fahrzeug: Audi Coupe Quattro

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon Andreas » Mo 20. Nov 2017, 16:04

Moin,

wichtig zu wissen ist, daß die Stützlast nicht zur Anhängelast gehört. Immerhin 50 bis 75 kg, die man abziehen kann. Interessant ist das auch bei ungebremsten Anhängern - denn die Stützlast gehört zur gebremsten Masse des Zugwagens.

Die zulässige Stützlast sollte man immer voll ausnutzen, d.h. die Hinterräder des Zugwagens sollten schon sichtbar einfedern. Das verringert die Gefahr des Aufschaukelns und Ausbrechens.

Andreas
Andreas
 
Beiträge: 834
Registriert: 09.06.2010

Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage

Beitragvon Dirk » Mo 20. Nov 2017, 18:30

Andreas hat geschrieben:wichtig zu wissen ist, daß die Stützlast nicht zur Anhängelast gehört.
nicht in jedem Fall,
hier steht's richtig -> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
Bild
Benutzeravatar
Dirk
ADMINISTRATOR
 
Beiträge: 4553
Registriert: 19.04.2010
Blog: Blog lesen (1)

Nächste

Zurück zu Audi allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste