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Rechtliches zur privaten Auto-Reparatur

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Re: Rechtliches zur privaten Auto-Reparatur

Beitragvon audiavus » Di 1. Jun 2010, 22:11

Bei mir wär das ganz einfach:
Ich hab an dem Auto nix gemacht! (Bitte gegenteil beweisen) ich weiß, Fingerabdrücke überall :lol:

Oder eben so Arbeiten dass NIX Passiert, eben 200%ig. Auch wenn jeder mal Fehler macht, hab auch schon beim Jaguar XK von nem Kumpel die Schraube vom Federbein vergessen anzuziehen (nur angelegt), 2 tage Später hatter sich über Klappern beschwert. Zum Glück war das ne selbstsichernde Mutter, so ist sie grad noch auf der Schraube geblieben.
Wenn man bedenkt, mit welchen Geschwindigkieten der unterwegs war eieiei, das hätte Tödlich enden können :?
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