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Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das Auto

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das Auto

Beitragvon audiavus » Di 20. Nov 2018, 08:06

Ist euch mal aufgefallen, das in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II der Satz drinsteht: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"

wem kann ich dann nachweisen das mein Auto auch mir gehört?

im alten Fahrzeugbrief stand der Satz nicht drin....seltsame Sache
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon 5-ender » Di 20. Nov 2018, 08:28

Mit einem Kaufvertrag, oder Schenkungsvertrag....

MfG Chris
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon audiavus » Di 20. Nov 2018, 09:13

gibts alles auch mündlich...
....ich finde vor deim Haus deine Autoschlüssel, fahr dein Auto weg und behaupte du hast es mir verkauft...und nu?
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon LY9A » Di 20. Nov 2018, 10:32

5-ender hat geschrieben:Mit einem Kaufvertrag, oder Schenkungsvertrag....

MfG Chris


Nein, das braucht er nicht :!: ;)

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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon audiavus » Di 20. Nov 2018, 11:19

ich sags ja.... Bananenrepublik.....
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon Opaauto » Di 20. Nov 2018, 13:36

Bananenrepublik...? 8O

Denk noch mal drüber nach. ;)
Ein Leasingauto, das auf Dich zugelassen wird, gehört Dir dann am Zulassungstag?
Dein finanzierter S8, dessen Brief in der Bank liegt, noch vor Bezahlen der ersten Rate auch? Und wenn Du mir den Fahrzeugbrief klaust, bist Du der neue Eigentümer?

Ganz sicher nicht. Du bist Besitzer (hast die Verfügungsgewalt bzw. rechtliche Verantwortung dafür). Eigentümer kann die Bank sein, oder der Hersteller, oder Dein Arbeitgeber.
Siehe Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

Und darum steht auch im Kaufvertrag, dass der Verkäufer zusichert, dass das Fahrzeug in seinem alleinigen Eigentum steht. Oder aber, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.

Der Brief beweist das noch nicht.
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon Jan867 » Di 20. Nov 2018, 14:00

Der Brief beweist das noch nicht.

deshalb steht dann auch die Bank im Brief.
Grüße
Jan
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon audiavus » Di 20. Nov 2018, 15:23

Opaauto hat geschrieben:Bananenrepublik...? 8O

Denk noch mal drüber nach. ;)
Ein Leasingauto, das auf Dich zugelassen wird, gehört Dir dann am Zulassungstag?
Dein finanzierter S8, dessen Brief in der Bank liegt, noch vor Bezahlen der ersten Rate auch? .


nein, denn beim Leasing werd ich nie Eigentümer und bei der Finanzierung bin ich erst dann Eigentümer, wenn der Karren bezahlt ist....

Das lustige: wenn die Zulassungsbescheinigung doch im Grunde nix Wert ist, bzw kein Eigentumsverhältnis ausdrückt, warum behält die Bank diese dann ein bis zum Abzahlen des Fahrzeuges?
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon ParadoX » Mi 21. Nov 2018, 08:28

audiavus hat geschrieben:
Opaauto hat geschrieben:Bananenrepublik...? 8O

Denk noch mal drüber nach. ;)
Ein Leasingauto, das auf Dich zugelassen wird, gehört Dir dann am Zulassungstag?
Dein finanzierter S8, dessen Brief in der Bank liegt, noch vor Bezahlen der ersten Rate auch? .


nein, denn beim Leasing werd ich nie Eigentümer und bei der Finanzierung bin ich erst dann Eigentümer, wenn der Karren bezahlt ist....

Das lustige: wenn die Zulassungsbescheinigung doch im Grunde nix Wert ist, bzw kein Eigentumsverhältnis ausdrückt, warum behält die Bank diese dann ein bis zum Abzahlen des Fahrzeuges?

Eine reine, zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Denn ohne Brief wird es schwierig das Auto überhaupt zu verkaufen!

p.s.
Habe ich neulich im TV gesehen, noch ausführlicher als hier im Bericht:
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon Opaauto » Mi 21. Nov 2018, 10:11

Jan867 hat geschrieben:
Der Brief beweist das noch nicht.

deshalb steht dann auch die Bank im Brief.

Nein, da steht der Finanzierungsnehmer drin. Die Bank behält den Brief nur ein.
Das lustige: wenn die Zulassungsbescheinigung doch im Grunde nix Wert ist, bzw kein Eigentumsverhältnis ausdrückt, warum behält die Bank diese dann ein bis zum Abzahlen des Fahrzeuges?

Eben das ergibt sich aus dem verlinkten Wikipedia-Artikel:
Weiterhin hat aber der Fahrzeugbrief auch Bedeutung für die Frage, ob bei einem Fahrzeugkauf ein Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 449 BGB vereinbart wurde: Behält der Verkäufer den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zurück, so ist dies als Indiz dafür zu werten, dass zwischen den Parteien ein Eigentumsvorbehalt gewollt war.[4]
Mit schmuddeligen Fingern grüßend,
Micha

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