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Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das Auto

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon audiavus » Mi 21. Nov 2018, 13:08

indiz...mann ich liebe diese Juristischen spitzfindigkeiten....so wie man mitm Perso nur der Vermutung nach deutscher ist (steht auch in Wikipedia) :lol:

die Frage die sich mir aber immer noch stellt: war das mitm alten Fahrzeugbrief genauso? oder war es damals noch so, das der Brief mich als Eigentümer "ausgewiesen" hatte
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon Opaauto » Mi 21. Nov 2018, 14:42

Das war auch damals so.

Noch mal: ich habe mir damals einen Golf II gekauft und über die Bank finanziert (alter Brief, keine "Zulassungsbescheinigung").
Das Auto habe ich auf mich zugelassen (logisch) und musste dann den Brief bei der Bank abgeben. Laut Kreditvertrag hat die Bank den Golf als Sicherheit genutzt.

Wer ist denn nun in Deinen Augen der Eigentümer, also derjenige, der das Auto (bevor ich auch nur eine Rate bezahlt habe) verkaufen und das Geld behalten darf?

  • Ich, weil mein Name im Brief steht?
  • Die Bank, weil der Brief in deren Schließfach liegt?

Genau -ich darf das Auto verkaufen, bekomme den Brief (den die Bank als Pfand benutzt) aber erst von der Bank, wenn ich meinen Kredit getilgt habe. Der Brief hat also schon "etwas zu sagen".
Das meint Wikipedia mit dem Satz
Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.

Der Eigentümer des Fahrzeugs (die Bank, bis ich abbezahlt habe) hat das Recht, den Brief zu bekommen.

Es steht aber nicht darin, wer Eigentümer ist .
Anders herum wird schon ein Schuh daraus: wenn Du das Auto kaufst und Du den Brief nicht dazu bekommst, kannst du Dich nicht darauf berufen, "gutgläubig" gekauft zu haben. Weil Du an gestohlenem Gut kein Eigentum erwerben kannst, könnte und würde man Dir das Auto jederzeit wieder weg nehmen. Mit Brief ist das nicht so einfach möglich -aber da wissen die Juristen genauer Bescheid als ich.

Wenn Du ein Haus finanzierst, stehst Du im Grundbuch.
Die Bank lässt sich aber eine oder mehrere Hypotheken eintragen.
So eine (beurkundete) Situation gibt es beim Auto nicht!
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon audiavus » Do 22. Nov 2018, 07:05

Opaauto hat geschrieben: wenn Du das Auto kaufst und Du den Brief nicht dazu bekommst, kannst du Dich nicht darauf berufen, "gutgläubig" gekauft zu haben. Weil Du an gestohlenem Gut kein Eigentum erwerben kannst, könnte und würde man Dir das Auto jederzeit wieder weg nehmen.


jaaa, und wenn der Brief aber nun "angeblich" bei der Bank liegt, diese Rückt den ja erst raus, wenn sie Kohle sieht. Sprich in dem Fall hab ich den Brief ja nicht wenn ich das Auto kauf. Der Verkäufer sagt, schick ich dir die Woche zu etc...(wobei ich so nie und nimmer a Auto kaufen würd :lol: )

naja, für mich war eben die Frage wichtig obs diesbezüglich nen Unterschied gab zwischen altem Brief und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II....da es da eben nicht so explizit drinstand.
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon ACQ92 » Do 22. Nov 2018, 08:37

"Wer im Brief (!!) steht, dem gehört das Auto! Im Schein können Hänsel & Gretel als Halter stehen, das spielt keine Rolle!" So war's schon immer gewesen. Und die Polizei interessiert auch nicht, wem das Auto gehört, die will nur wissen: Ist es ordnungsgemäß zugelassen? Deswegen reicht denen auch der Schein. Und wenn die Zulassung auf Hänsel & Gretel ordungsgemäß ist, ist dem Genüge getan.


Gruß Torsten
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon audiavus » Do 22. Nov 2018, 13:39

vom Schein hat keiner gesprochen ;)

Und es ist eben NICHT so das der im Brief (Zulasungsbescheinigung Teil II) stehende auch automatisch der Eigentümer ist, darum führen wir hier die Diskussion ja :lol:
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon scotty10 » Fr 23. Nov 2018, 13:05

Mojn Mojn,

In dem Beitrag bzw. Fall der im SAT1 NRW.de geschildert wird, hat das Gericht wohl arg "gepennt".

Der Diebstahl wurde vom Ehepaar angezeigt.
Das Fahrzeug wurde wiedergefunden.
Dem (vermeintlichen) Käufer wurde mit "...einen täuschend echt aussehenden Fahrzeugbrief..." ein legaler Kauf vorgegaukelt.

Das muss ja Irgendwer festgestellt haben evtl. sogar das Gericht selbst oder zumindest die Polizei oder Ermittlungs-Behörden.

Das wäre schon mal Urkunden-Fälschung !

Ein Kauf auf dieser Grundlage/Basis ist unwirksam !

Das Gericht hätte mit dieser Entscheidung die Hehlerei "legalisiert" !

UUUPS !!! 8O
Gruss Scotty

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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon Opaauto » Sa 24. Nov 2018, 19:40

audiavus hat geschrieben:
Opaauto hat geschrieben: wenn Du das Auto kaufst und Du den Brief nicht dazu bekommst, kannst du Dich nicht darauf berufen, "gutgläubig" gekauft zu haben. Weil Du an gestohlenem Gut kein Eigentum erwerben kannst, könnte und würde man Dir das Auto jederzeit wieder weg nehmen.


jaaa, und wenn der Brief aber nun "angeblich" bei der Bank liegt, diese Rückt den ja erst raus, wenn sie Kohle sieht. Sprich in dem Fall hab ich den Brief ja nicht wenn ich das Auto kauf. Der Verkäufer sagt, schick ich dir die Woche zu etc...(wobei ich so nie und nimmer a Auto kaufen würd :lol: )

naja, für mich war eben die Frage wichtig obs diesbezüglich nen Unterschied gab zwischen altem Brief und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II....da es da eben nicht so explizit drinstand.

So ist es auch nicht vorgesehen.
Wenn mein Auto finanziert ist und Du kaufst es, sage ich meiner Bank, dass wir übermorgen um zehn vorbei kommen.
Die Bank lässt den Brief dann von der Zentrale zur Filiale senden.
Wir beide gehen hin, geben die Restkreditsumme dort ab (plus Gebühren) und bekommen im Gegenzug den Brief ausgehändigt.
So läuft das regelmäßig ab.
Wenn Du auf die Zusage, Dir den Brief später zu geben, kaufst, ist das Dein volles Risiko.

Und Torsten...nein. Nicht mal mit ganz vielen Ausrufezeichen stimmt das. Hatten wir ja gerade erörtert. :?
Ich bezweifele auch, dass es eine Konstellation gibt, in der im Schein eine andere Person als im Brief steht (ich benutze einfach mal die alten Ausdrücke, ändert aber auch bei den neuen Zulassungsbescheinigungen nichts).
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon kamikaze180 » Sa 24. Nov 2018, 20:15

ich habe drei Autos finanziert...
Bei allen dreien hatte ich den Schein im Original und vom Brief eine Kopie in der Mappe.
Der erste war auf Raten, nachdem die letzte mein Konto verlassen hatte, erhielt ich den Brief per Post und ein nettes Danke.
Beim zweiten lief es ähnlich, nur hab ich da die Finanzierung vorfristig beendet, Auch da brachte mir das Grosse Gelbe Unternehmen den Brief nach hause.
Der dritte starb leider weit vor seiner Zeit den Unfalltod. Da gingen das Geld von der Kasko und der Brief ans Autohaus (Was will ich damit, die Karre war ein Totalschaden...), wo sich dann um die Abmeldung gekümmert wurde und so.
In allen drei Fällen stand im Schein wie im Brief mein Name als der des Besitzers.
Ach ja, später dann hab ich noch ein Auto auf Raten von Privat gekauft. Da haben wir das so gemacht, dass ich mit den Papieren zur Zulassungsstelle gefahren bin, dort das Auto auf mich angemeldet und dem Vorbesitzer den Brief als Sicherheit bis zum Zahlen der letzten Rate wieder übergeben habe. Was soll ich sagen, das hat reibungslos funktioniert.
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon ParadoX » Mo 26. Nov 2018, 14:33

Das die Daten im Brief und Schein unterschiedlich sind, habe ich noch nie gesehen. Wird es vermutlich auch nicht geben.

Und wie unbedeutend heutzutage der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist, lässt sich schon daran sehen, das dort nichtmal mehr die Reifengröße vernünftig eingetragen wird, bzw bei Kleinfahrzeugen wie Anhängern je nach Landkreis sogar nichtmal mehr ein Brief ausgestellt wird! Da gehst du nach der Zulassung nur mit dem Schein und dem originalen COC-Papier nach Hause. Wird dann so im Schein vermerkt.
Und dann kannst du den Beweis des Eigentums nur durch nen Kaufvertrag beweisen. Und sei es auch nur ein alter gammeliger Anhänger für 250€!
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Re: Zulassungsbescheinigung Teil I + II oder wem gehört das

Beitragvon ACQ92 » Di 27. Nov 2018, 06:55

Also für meinen (neuen) gammeligen Anhänger (für 650,-€ vom Globus) hab ich Brief UND Schein hier liegen...


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