Letzteres dürfte auf die allerwenigsten Messtationen in den Innenstädten zutreffen.
Wenn aber die Datenbasis für die Klageerhebung nicht der Verordnung entspricht, dann dürfte auch die Klage unbegründet sein.
Wenn man jetzt mal weiterspinnt und die DUH verklagt, weil ...
Ich bin kein Jurist, aber wenn der Grund für die Klage unwirksam ist, sollte auch die Klage selbst unwirksam (gemacht werden können)...
ich gehe mal davon aus, daß das die Beklagte (in einem Fall die Stadt Essen) das berücksichtigen konnte. So dämlich könnte man doch gar nicht sein, wenn man das als Rechtsbeistand der Beklagten nicht berücksichtigt.
Wie seht Ihr die Angelegenheit?
man könnte sich erst mal schlau machen, wie ein Verwaltungsgericht zur Einschätzung der Situation kommt, auf dessen Basis es sein Urteil fällt. Hat man ausreichend Fakten vorliegen, könnte man entscheiden, wie weit man darauf reagiert.
Vielleicht kommt ja doch noch Bewegung in die Sache.
die Bewegung ist schon da. Aber nicht so, wie sich manch einer es wünscht. Die CO²- und NO²-Geschichten wird man vermutlich nicht mehr zurückdrehen. Man könnte vielleicht davon ausgehen, daß in absehbarer Zeit Antriebe auf dem Markt erscheinen, die sich als wahre Zauberkisten entpuppen. Nicht weil plötzlich jemand etwas erfunden hat, sondern wiel sie schon da sind, und keiner wußte es.
Dann wäre es egal, ob noch Benzineroldies durch die Gegend brummen, da die Menge verschwindend gering ist. Allerdings auch der dafür zu produzierende Sprit...
Sollte es nicht so, und die industrielle Welt schon am Ende ihrer Vorstellungskraft angelangt sein, versaufen, verhungern und verbrennen viele Menschen innerhalb sehr weniger Generationen auf der Erde, die dann auch kein CO² und NO² mehr produzieren können.
Kaum jemand wird von seinen persönlichen Aktivitäten Abstand nehmen, seine Hobbys, Gewohnheiten, Pflichten ändern, ohne in eine mittelschwere Depression zu rutschen.
Der Amazonas-Regenwald stört die methanfurzenden Rinder
, und die Klimaerwärmung ist eine Erfindung der Schinesen.