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H-kennzeichen und Teile mit ABE
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Autor:  Kai [ So 17. Dez 2017, 09:25 ]
Betreff des Beitrags:  H-kennzeichen und Teile mit ABE

Hallo Leute,

Folgendes Problem: Wenn ein Fahrzeug eine Abnahme für das H-kennzeichen besteht werden dort ja sämtliche Abweichungen vom originalzustand im Gutachten vermerkt.

Was ist nun wenn man nachträglich Teile mit ABE (zb. Sportauspuff, Spoiler, Felgen) am Fahrzeug verbaut?
Muss sowas dann alles neu abgenommen werden oder kann man einfach mit der ABE rumfahren ohne das Ärger bei einer Kontrolle oder späteren Hauptuntersuchung droht?

Konkretes Beispiel :Mein typ89 hat ja kürzlich die H-Abnahme bestanden, ich beabsichtigte aber über kurz oder lang den nicht mehr so guten Auspuff durch eine Fox oder BN-PIPES Anlage zu ersetzen. Und diese Teile gibt es ja mit ABE.

Gruß kai
Autor:  Opaauto [ So 17. Dez 2017, 12:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Du kannst entweder mit einer normalen Zulassung alles machen, was legal ist, oder mit einem H-Kennzeichen verbauen, was "zeitgenössisch" ist.
Beides geht nicht, die gepimpte Hightechbude und historisches Kennzeichen gibt Ärger.
Autor:  44_TR [ So 17. Dez 2017, 15:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Hallo Kai,
die aktuelle Regelung lautet:
"Sofern der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen wäre" ...

Verwendest Du also ein Sportlenkrad aus Bj 95 (Stempel auf dem Lenkrad) in einem Bj 87, dann ist das innerhalb der 10 Jahres nach EZ (möglich gewesen) und es sollte gehen, da zeitgenössisches Tuning).

Verwendest Du ein gleich aussehendes Lenkrad aus 2000, geht es nicht mehr...

Beim Porsche 944 war das ein richtiger Spießrutenlauf bis alles (Sportlenkrad, JPDansk-Auspuff, Federn, Felgen...) passte...
Da EZ 84 war zum Glück alles vor 1994 ...
Der Auspuff war einer aus Edelstahl von JP-Dansk - fast neu und "Serie", da es aber keinen anderen gibt war der ok.

Gruß
Autor:  LY9A [ Mo 18. Dez 2017, 08:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Bei Bremsanlagen und AGA gibt es Ausnahmen:
- Verbesserung der Sicherheit, andere Bremsanlage - zulässig
- Verbesserung der Emissionswerte, verbesserte AGA (KAT) - zulässig
- Austausch der AGA gegen Neuteil das nicht der Serie entspricht, weil nichts mehr lieferbar oder eine Nachfertigung aus VA oder ein Nachbau einer "H" Anlage - zulässig

Ansonsten ist ALLES aus der Serie des Typ (auch wenn über dem 10 Jahres Zeitraum!!) zulässig ;)
Zubehör Teile fallen unter die 10 Jahre, logo.

Allgemein sollte der Prüfer den Anforderungskatalog Seiner Organisation kennen und sich nix eigenes dazu reimen.
Autor:  Kai [ Mo 18. Dez 2017, 09:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Moin

Ich glaube ich habe das nicht ganz eindeutig geschrieben.

Das Fahrzeug ist bereits zugelassen mit H-kennzeichen. Die H-Abnahme hat er also bestanden. Es geht jetzt darum wie es aussieht wenn ich jetzt nachträglich Teile mit ABE verbaue.

Theoretisch könnte ich jetzt zu ATU fahren und mir neue Felgen mit ABE für den Typ89 kaufen und die auf mein Auto bauen. Dann habe ich zwar eine ABE in der Hand, aber zulässig ist das sicher nicht, weil nicht zeitgenössisch.

Ich habe nicht vor aus meinem Auto eine "gepimpte Hightechbude " mit flip flop Lack und chromfelgen zu machen. Ich finde die vorhandenen Vorgaben für das H-kennzeichen gut und will mich auch weitgehend daran halten.

Kann ich also davon ausgehen wenn ich teile verbaue die eine ABE innerhalb dieser 10 Jahres Frist haben, das das allgemein so akzeptiert wird, auch ohne neue Abnahme?

Mfg kai
Autor:  Opaauto [ Mo 18. Dez 2017, 10:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Du hast Dich korrekt ausgedrückt, aber die Antwort bleibt auch dieselbe:

Nein, das darfst Du nicht. Falls die Frage lautet, bis zu welchem Tag man Dich damit unbehelligt durchkommen lässt, weil man es nicht merkt oder sich dafür gerade nicht interessiert: das weiß ich nicht. Aber die Gültigkeit Deines H-Kennzeichens ist nicht nur am Tag der erstmaligen Zuteilung an den zeitgenössischen Zustand gebunden. So, wie Du auch das Kennzeichen nicht dafür erhältst, dass Dein Auto EINMALIG verkehrssicher und "in erhaltenswertem Zustand" ist, sondern das von da an dauerhaft der Fall sein muss.
Autor:  ParadoX [ Mo 18. Dez 2017, 15:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

LY9A hat geschrieben:Zubehör Teile fallen unter die 10 Jahre, logo.

Nicht zwingend!
Es ist auch ein Ermessensspielraum des Prüfers da.
Zum Beispiel hat mein '87er Audi 90 ein Fahrwerk von H&R drin, von dem ich aber nur ein '99er Gutachten habe.
Das war jedoch ok, da das ein "zeitgenössisches Erscheinungsbild" hat. Heißt für mich soviel wie: "Man sieht es ja nicht und damals gab es ja auch schon diese Tieferlegung".

Anders wird es jedoch bei Frittentheken im Fast&Furious Style aussehen, diversen Zubehörplastikschwellerverkleidungen, Singleframegrillumbauten, ausfahrbaren Monitorsystemen, etc.
Autor:  Opaauto [ Mo 18. Dez 2017, 16:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beim Auspuff kann es eventuell funktionieren, eine Edelstahlanlage abnehmen zu lassen, sagt der TÜV.
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"Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens möglich".
Autor:  Jan867 [ Di 19. Dez 2017, 14:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Hallo,

wie wird verfahren, wenn vor H-Abnahme bereits nicht zeitgenössische Teile (z. B. Felgen und außerhalb der 10 Jahre) montiert und eingetragen sind? Werden die dann wieder ausgetragen?
Autor:  ParadoX [ Di 19. Dez 2017, 15:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Jan867 hat geschrieben:Hallo,

wie wird verfahren, wenn vor H-Abnahme bereits nicht zeitgenössische Teile (z. B. Felgen und außerhalb der 10 Jahre) montiert und eingetragen sind? Werden die dann wieder ausgetragen?

Danach hat bei mir keiner gefragt.
Es war z.B. noch ein Raid-Sportlenkrad eingetragen.
Habe jetzt auch garnicht nachgesehen ob das noch drin ist. Denn montiert ist es nicht mehr (zum Glück).
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