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H-kennzeichen und Teile mit ABE

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon Opaauto » Di 19. Dez 2017, 16:24

Nö, die werden nicht ausgetragen. Wenn die Teile nicht H-Kennzeichen-konform sind, gibt es das Kennzeichen nicht.
Das verlinkte PDF-File des TÜV beantwortet eigentlich alle Fragen dazu.
Mit schmuddeligen Fingern grüßend,
Micha

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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon Jan867 » Di 19. Dez 2017, 18:00

Leider nicht. Wenn andere Räder eingetragen sind, man für die H-Abnahme dann wieder die Originalräder anbaut, hat man hinterher die Möglichkeit, die nicht gewünschten Räder zu montieren. Für die Sommer/Winterreifenumrüstaktion würde das sogar Sinn machen.
Grüße
Jan
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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon LY9A » Mi 20. Dez 2017, 09:27

Kai hat geschrieben:Kann ich also davon ausgehen wenn ich teile verbaue die eine ABE innerhalb dieser 10 Jahres Frist haben, das das allgemein so akzeptiert wird, auch ohne neue Abnahme?

Mfg kai

Bei unseren alten "Kübeln" war nix mit ABE, da mußte alles eingetragen werden.
So handhabt das auch der Tüv.
Auch und das wissen die Wenigsten, muss eine Abnahme erfolgen wenn mehrere Bauteile mit ABE verbaut sind, da zur Erstellung einer ABE IMMER vom Serienfahrzeug ausgegangen wird.
Entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Serie (schon Anbauteile mit ABE verbaut), dann ist die erteilte ABE hinfällig.

ParadoX hat geschrieben:
LY9A hat geschrieben:Zubehör Teile fallen unter die 10 Jahre, logo.

Nicht zwingend!
Es ist auch ein Ermessensspielraum des Prüfers da.
Zum Beispiel hat mein '87er Audi 90 ein Fahrwerk von H&R drin, von dem ich aber nur ein '99er Gutachten habe.
Das war jedoch ok, da das ein "zeitgenössisches Erscheinungsbild" hat. Heißt für mich soviel wie: "Man sieht es ja nicht und damals gab es ja auch schon diese Tieferlegung".

Da macht der VüT eine Ausnahme, ja.
Der Hintergrund ist einfach:
dieses spezielle Fahrwerk von diesem speziellen Hersteller wird nicht mehr hergestellt oder der Hersteller ist vom Markt verschwunden, dann darf ein gleichwertiges Fahrwerk verbaut werden.
Ist wie bei der AGA "et muss funktionokeln" ;)

Jan867 hat geschrieben:Hallo,

wie wird verfahren, wenn vor H-Abnahme bereits nicht zeitgenössische Teile (z. B. Felgen und außerhalb der 10 Jahre) montiert und eingetragen sind? Werden die dann wieder ausgetragen?


Der TüV (respektive die Prüforganisation die eingetragen hat) trägt das wieder aus und gut!
Beispiel an Saschas GL:
U-Kat war nachgetragen, zur "H" Abnahme ausgetragen um das KFZ wieder in den Auslieferungszustand zu bringen.
Hätte auch mit U-Kat ein "H" bekommen (Verbesserung der Emissionswerte) aber wenn der kapott ist und du bekommst keinen mehr, wär doof...


ParadoX hat geschrieben:
Jan867 hat geschrieben:Hallo,

wie wird verfahren, wenn vor H-Abnahme bereits nicht zeitgenössische Teile (z. B. Felgen und außerhalb der 10 Jahre) montiert und eingetragen sind? Werden die dann wieder ausgetragen?

Danach hat bei mir keiner gefragt.
Es war z.B. noch ein Raid-Sportlenkrad eingetragen.
Habe jetzt auch garnicht nachgesehen ob das noch drin ist. Denn montiert ist es nicht mehr (zum Glück).


Ist aber mal ein Prüfer bei einer HU "lesewütig", kann er auf den bösen Trichter kommen das auszutragen.
Das gilt auch für ein gefälligkeits "H".
Ich hatte einen Prüfer, der hätte überall ein "H" geklebt.
Die HU hätte aber er immer machen müssen.
Na ja, das darf er nun niemals nicht mehr....
Es gibt aber auch, bei guter Argumentation und positiv gestimmten Prüfer, die Möglichkeit ein historisches Vorbild nach zu bilden!
Bei Anbauteilen reine Auslegungssache und mit Textvermerk in den Papieren jeden Jungen (unwissenden) Prüfer beeindruckend :!: :mrgreen:
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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon ACQ92 » Do 21. Dez 2017, 12:46

Auch und das wissen die Wenigsten, muss eine Abnahme erfolgen wenn mehrere Bauteile mit ABE verbaut sind, da zur Erstellung einer ABE IMMER vom Serienfahrzeug ausgegangen wird.
Entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Serie (schon Anbauteile mit ABE verbaut), dann ist die erteilte ABE hinfällig.


Stimmt! Ich habe ein 32er Momo-Lenkrad und 205/55-16 auf der S2-AVUS-Felge. Das gab erstmal Huddelei middem Herrn Inscheniöör. Beides für sich alleine kein Thema und das Lenkrad wäre über die ABE gelaufen, aber eben NUR in Verbindung mit der serienmäßigen 195er Ballonbereifung auf 15-Zöllern. So mußte das Lenkrad extra eingetragen werden...

Also zumindestens in den Bereichen, die sich gegenseitig beeinflussen können, ist das definitiv so!


Ich habe auch die Erfahrung gemacht, daß einmal gemachte Eintragungen zu jedem TÜV-Termin ganz gerne mal "gegengecheckt" werden. Wenn man also sein Auto erst ein H-Kennzeichen verpaßt und dann mit Änderungen beginnt, die nicht H-fähig wären, könnte es sein, daß zum nächsten regulären TÜV das H-Kennzeichen wieder weg ist. Weil so schlau sind die TÜV'ler auch, die wissen, was läuft ;)


Gruß Torsten
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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon Jan867 » Do 21. Dez 2017, 13:40

Hallo,

gut, dann würde ich auf ein H-Kennzeichen verzichten, solange es nicht irgendeiner Bundesregierung einfällt, die Steuer für €2 exorbitant hoch zu schrauben. Momentan ist die Steuer ja immer noch höher, als für einen 2,3E mit €2.
Grüße
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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon 44_TR » Do 21. Dez 2017, 17:22

Audi 100 mit KZ-Motor bekommt kein Euro2 - deshalb "H".

Beim foten würde ich aber das DIN Kennzeichen verlieren ...also eher kein "H".

Gruß
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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon Kai » Do 21. Dez 2017, 18:00

Hallo

Genau, das H macht nicht immer Sinn. Bei einem G-kat Benziner ist die Sache mit den Umweltzonen ja schonmal egal.

Und wenn er sich auf Euro 2 umrüsten lässt macht es eh erst ab ~2.5 Liter Hubraum Sinn, da die Steuern sonst regulär niedriger sind. Ein Problem das Fahrer von alten Kleinwagen wie Trabant, isetta und Co. schon länger kennen.

Bei meinem Audi 90 mit PS Motor aber kein Thema, da der sich eh nicht auf euro 2 umrüsten lässt. Spart mir also pro Jahr rund 110€ an Steuern. Versicherungen soll es wohl welche geben, die gar kein H sondern nur ein gewisses alter verlangen für die günstigen oldtimertarife.

Trotzdem sollte man bei einem entsprechend alten Auto über das H nachdenken. Wer weiß was sich unsere tolle Regierung in Zukunft alles ausdenkt.... Steuererhöhungen für Euro 1 und 2? Keine Zufahrt mehr in Umweltzonen mit Euro 1 und 2?
Verschärfung der Regeln für das H-kennzeichen?
Das sind alles Gründe das H-gutachten mal bei Zeiten zu machen.

Und vor den Vorgaben muß man eigentlich keine Angst haben, man muß nur zu einem Prüfer der sich mit den Regeln auch auskennt.
Mein 90er Typ81 hat zb. Auch ein H-gutachten bekommen.
Und an dem ist u.a. geändert worden:
20v Motor vom Typ89
Ronal 7x15 Felgen
Momo /Hella Lenkrad
Treser Rückleuchten
Votex Heckspoiler
FK Federn (Gutachten von 2001 oder so)
Fox Edelstahl Sportauspuffanlage (Gutachten von 2002 oder so)

Und es sind noch diverse andere Sachen eingetragen, wie zb. Frontspoiler oder ein anderer Auspuff die gar nicht mehr verbaut sind. Nichts davon wurde ausgetragen.

Was das angeht habe ich kein Problem mit den Anforderungen. Würde ich für jedes Auto was alt genug ist wieder machen.

Es ist auch möglich nachträglich Teile an einem Auto mit H eintragen zu lassen. Da wird halt geprüft ob das Teil den Kriterien entspricht. Dann ist das kein Problem, hab ich bei meinem 1. Typ81 mit H mal machen lassen.
Das einzige Problem ist das der TÜV dann gleich das € Zeichen in den Augen bekommt. Ein einfache Eintragung von Felgen hat mich so schon vor 7-8 Jahren 150€ gekostet...

Ich habe heute übrigens mal bei der örtlichen Gtü Prüfstelle nachgefragt und mein Problem geschildert. Der nette Mann sagte mir dann das er dieses Problem noch nicht hatte, aber prinzipiell würde er das bei einer HU durchgehen lassen wenn ein Teil mit ABE verbaut ist, welchen des Vorgaben für das H-kennzeichen entspricht.
100% sicher ob das dann immer und überall verbindlich ist, war er aber auch nicht.
Ich soll im neuen Jahr nochmal fragen, dann hat er mit einem vorgesetzten darüber gesprochen.

Mfg kai
Das Maß der Dinge: 5 Zylinder und 4 Ringe!
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Audi 90 2.0 Typ89 - 1987 - Tornadorot
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Audi A6 Avant 1.9TDI 4B - 2004 - Ebonyschwarz
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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon Opaauto » Do 21. Dez 2017, 20:21

Guter Beitrag, danke!
Mein 1.6er Typ 89 hat einen Kaltlaufregler und ist damit als D3-Norm mit 108 Euro Steuern weit billiger als er es mit H-Kennzeichen wäre (192 Euro).
Trotzdem gefällt mir die Option, ihn in drei Jahren auch als H-Kennzeichen-Fahrzeug zulassen zu können. Denn, wie Du schon sagst: wenn es irgendeine noch so kleine Möglichkeit gibt, Autofahren zu verbieten, zu vermiesen oder teuer zu machen, sehe ich gute Chancen auf Verwirklichung :(

Das Problem ist aber, dass immer mehr Leute nun die H-Kennzeichen-Fahrzeuge als Feindbild entdecken. Der böse alte Stinker darf in die Stadt, der neue Euro 5-Diesel nicht. Also ist es wiederum nur eine Frage der Zeit, bis irgendwann keine neuen H-Kennzeichen mehr ausgegeben werden. Als Begründung wird dann genau so etwas hier herangezogen. Die Fahrzeuge seien dann keine "schützenswerte Kulturgüter" mehr, sondern irgendwelche verbastelten alten Kisten, deren Besitzer sich damit um Steuern und die Einhaltung von Umweltbeschränkungen drücken wollen.

Deswegen möchte ich gar nicht erst Öl ins Feuer gießen. Je weniger der Begriff "historisches Fahrzeug" dadurch strapaziert wird, dass Freiräume überdehnt und mit "wird schon keiner merken" überschritten werden, desto größer die Chance auf dauerhaften Bestand der jetzigen Regelung. Also bitte eben keine lila Spachtelbomber mit meterhohen Spoilern und Gruppe-B-Motor.
Mit schmuddeligen Fingern grüßend,
Micha

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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon ACQ92 » Fr 22. Dez 2017, 06:41

Ääääh Kai, ich schrieb "Änderungen, die NICHT H-fähig wären!"
Falls du mich meinst mit deinen letzten beiden Absätzen...


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Re: H-kennzeichen und Teile mit ABE

Beitragvon LY9A » Fr 22. Dez 2017, 07:39

Kai hat geschrieben:20v Motor vom Typ89

Ein 20V im Frontantrieb?
Da hat der Prüfer aber die Zeilen "in der Serie des Typ verbaut" großzügig ausgelegt.
Der 20V war noch nicht mal in einem Versuchs Typ 81 (Versuchsfahrzeuge zur Typ 89 Technik Erprobung) verbaut.
Im Typ 81 ist beim NG Schluß.
Im Typ 85 ok, da war das der NM (einer zugelassen) ist das "H" konform.
Oder war der 20V Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ oder gar schon 30 Jahre alt :?:
Kai hat geschrieben:FK Federn (Gutachten von 2001 oder so)
Fox Edelstahl Sportauspuffanlage (Gutachten von 2002 oder so)

Federn und AGA müssen auch "nur" den technischen Eigenschaften Zeitgenössischer Teile entsprechen.
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