Nö, die werden nicht ausgetragen. Wenn die Teile nicht H-Kennzeichen-konform sind, gibt es das Kennzeichen nicht.
Das verlinkte PDF-File des TÜV beantwortet eigentlich alle Fragen dazu.
Kai hat geschrieben:Kann ich also davon ausgehen wenn ich teile verbaue die eine ABE innerhalb dieser 10 Jahres Frist haben, das das allgemein so akzeptiert wird, auch ohne neue Abnahme?
Mfg kai
ParadoX hat geschrieben:LY9A hat geschrieben:Zubehör Teile fallen unter die 10 Jahre, logo.
Nicht zwingend!
Es ist auch ein Ermessensspielraum des Prüfers da.
Zum Beispiel hat mein '87er Audi 90 ein Fahrwerk von H&R drin, von dem ich aber nur ein '99er Gutachten habe.
Das war jedoch ok, da das ein "zeitgenössisches Erscheinungsbild" hat. Heißt für mich soviel wie: "Man sieht es ja nicht und damals gab es ja auch schon diese Tieferlegung".
Jan867 hat geschrieben:Hallo,
wie wird verfahren, wenn vor H-Abnahme bereits nicht zeitgenössische Teile (z. B. Felgen und außerhalb der 10 Jahre) montiert und eingetragen sind? Werden die dann wieder ausgetragen?
ParadoX hat geschrieben:Jan867 hat geschrieben:Hallo,
wie wird verfahren, wenn vor H-Abnahme bereits nicht zeitgenössische Teile (z. B. Felgen und außerhalb der 10 Jahre) montiert und eingetragen sind? Werden die dann wieder ausgetragen?
Danach hat bei mir keiner gefragt.
Es war z.B. noch ein Raid-Sportlenkrad eingetragen.
Habe jetzt auch garnicht nachgesehen ob das noch drin ist. Denn montiert ist es nicht mehr (zum Glück).
Auch und das wissen die Wenigsten, muss eine Abnahme erfolgen wenn mehrere Bauteile mit ABE verbaut sind, da zur Erstellung einer ABE IMMER vom Serienfahrzeug ausgegangen wird.
Entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Serie (schon Anbauteile mit ABE verbaut), dann ist die erteilte ABE hinfällig.
Kai hat geschrieben:20v Motor vom Typ89
Kai hat geschrieben:FK Federn (Gutachten von 2001 oder so)
Fox Edelstahl Sportauspuffanlage (Gutachten von 2002 oder so)
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