Hallo,
vorweg: Ich kann gar nicht so viel ......etc
Ich hasse diese sch*** Gewährleistungsregelung für Händler........
Zum Thema:
Mein Dad ist auf der Suche nach einem neuen Gebrauchten (kleiner als sein A6 C4, mit erhöhter Sitzposition etc).
Unsere Wahl würde nun auf einen Touran fallen, welcher bei einem Händler als Gebrauchter steht.
So, gestern abend dort angerufen und gleich zu hören bekommen: Nur an Gewerbetreibende, da das Auto leichte Probleme mit dem Zweimassenschwungrad hat und er darauf keine Gewährleistung geben will.
Da mir das mit dieser Gewährleistung sowas von am A**** vorbei geht bei der Preisklasse und man früher schon gekauft wie gesehen hat und es funktionierte, nun meine Frage da ich leider kein Gewerbe habe:
Muss der Händler auch diese Gewährleistung geben, wenn wir das Auto als Unfallfahrzeug (mit. z.b. defektem Zweimassenschungrad, nicht fahrbereit) titulieren?
Wie gesagt, ich brauch diesen Sch**** nicht, nur muss ich das dem Händler auch für seine Seite wasserdicht ausschließen.
Wie kann ich das Auto also kaufen als Privater ohne Gewerbe?
Alternativ: Wenn nen Bekannter mit Gewerbe das Auto kauft, wie läuft dass dann ab und was muss hier beachtet werden?