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Gebrauchtwagen-Gewährleistung auch bei Unfallfahrzeug - eilt

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Gebrauchtwagen-Gewährleistung auch bei Unfallfahrzeug - eilt

Beitragvon audi_jr » Fr 2. Jun 2017, 07:29

Hallo,

vorweg: Ich kann gar nicht so viel :puke: ......etc

Ich hasse diese sch*** Gewährleistungsregelung für Händler........

Zum Thema:

Mein Dad ist auf der Suche nach einem neuen Gebrauchten (kleiner als sein A6 C4, mit erhöhter Sitzposition etc).

Unsere Wahl würde nun auf einen Touran fallen, welcher bei einem Händler als Gebrauchter steht.

So, gestern abend dort angerufen und gleich zu hören bekommen: Nur an Gewerbetreibende, da das Auto leichte Probleme mit dem Zweimassenschwungrad hat und er darauf keine Gewährleistung geben will.

Da mir das mit dieser Gewährleistung sowas von am A**** vorbei geht bei der Preisklasse und man früher schon gekauft wie gesehen hat und es funktionierte, nun meine Frage da ich leider kein Gewerbe habe:

Muss der Händler auch diese Gewährleistung geben, wenn wir das Auto als Unfallfahrzeug (mit. z.b. defektem Zweimassenschungrad, nicht fahrbereit) titulieren?

Wie gesagt, ich brauch diesen Sch**** nicht, nur muss ich das dem Händler auch für seine Seite wasserdicht ausschließen.

Wie kann ich das Auto also kaufen als Privater ohne Gewerbe?


Alternativ: Wenn nen Bekannter mit Gewerbe das Auto kauft, wie läuft dass dann ab und was muss hier beachtet werden?
Gruß Jürgen

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Re: Gebrauchtwagen-Gewährleistung auch bei Unfallfahrzeug -

Beitragvon josefini1 » Fr 2. Jun 2017, 10:00

Hi, wenn der Händler nicht will, dann wird er Dir den Wagen auch nicht verkaufen. Ohne Jurist zu sein, aber irgendwie ist mir bekannt, daß man schon bekannte Mängel auflisten kann, aber es können noch 100 andere Dinge dazukommen, und davor haben die meisten Händler Angst.

Ich wollte mal bei dem in WEN bekannten Benzhändler einen gebrauchten 210er erwerben, top-Fahrzeug, aber keine Chance. Die Geschäftsführung ließ sich auf nix ein, auch nicht - und jetzt kommts - obwohl ich Gewerbetreibender bin.

Allerdings sind nicht alle so - den 4er Golf kaufte ich bei einen großen Händler in Plauen, nach einiger Bedenkzeit und Rückfragen konnte ich ihn als Gewerbetreibender unter Verzicht auf die gesetzliche Gewährleistung kaufen.

Von daher sehe ich jetzt kein Problem, wenn ein Freund, der ein Gewerbe hat, den Wagen kauft und dann an Dich weiterverkauft, sofern sich der Händler grundsätzlich darauf einläßt. Allerdings wird der Gewerbetreibende dann EVTL mit dem Steuerberater Rücksprache nehmen. Nicht daß das Finanzamt dann hier irgendeinen Betrug wittert.

Das einzige Problem hätte dann Dein Freund, denn er kann als Gewerbetreibender wiederum einen Wagen nicht mit Gewährleistungsausschluß an Dich verkaufen (oder Deinen Vater). Also muß hier das Vertrauensverhältnis stimmen.

mfg
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Re: Gebrauchtwagen-Gewährleistung auch bei Unfallfahrzeug -

Beitragvon manfred5 » Fr 2. Jun 2017, 11:09

Schließe mich voll dem Geschriebenen von Josefini1 an :-)

Schick einen Strohmann !
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Re: Gebrauchtwagen-Gewährleistung auch bei Unfallfahrzeug -

Beitragvon Jan867 » Fr 2. Jun 2017, 12:43

Hallo,

jupp, josefini hat recht.
Dieses Thema ist auch nicht ganz so neu. Als die Sachmangelhaftung vor 15 Jahren auf den Weg gebracht wurde, ging es wegen dieses Themas hoch her. Allen gewerblichen Verkäufern, die von ihren Kunden verklagt wurden, hat das Gericht ihren Garantieverzicht zerlegt.

Vielleicht könnte man im Kaufvertrag festhalten, daß nur eine Rohkarosse ohne Anbauteile gekauft wird, allerdings wird sich der Händler auch darüber informieren müssen, bevor er das Risiko eines Gewährleistungsanspruches auf sich nimmt. Und scheinbar hat er dazu keine Lust.

Vielleicht kann man ja beim Kaufvertrag im Innenverhältnis mit dem Bekannten den Kaufvertrag um 1 Jahr zurückdatieren...
Grüße
Jan
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Re: Gebrauchtwagen-Gewährleistung auch bei Unfallfahrzeug -

Beitragvon audi_jr » Fr 2. Jun 2017, 17:42

SO, erstmal Danke für die Rückmeldungen.

Das Problem, welches ich bisher habe, ist, dass die Gewerbetreibenden im Bekanntenkreis ein Problem bzgl. Finanzamt sehen, da der Händler wahrscheinlich beim Finanzamt wegen Verkauf an Gewerbe seine Umsatzsteuer gelten macht und somit das Finanzamt hier bei uns Wind von bekommt und dann der Bekanntenkreis hier Probleme bekommt.

Daher wird es wohl nichts mit einem guten neuen Touran für meinen Dad :evil:

Und das alles nur, weil die liebe Bundesregierung keine alten Autos mehr auf den Straßen haben will......... :frechheit: :depp:
Gruß Jürgen

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Re: Gebrauchtwagen-Gewährleistung auch bei Unfallfahrzeug -

Beitragvon 44_TR » Fr 2. Jun 2017, 18:32

Hallo Jürgen,
sei nicht traurig - es wird schon was gutes haben. Vielleicht ist es eben doch nicht NUR das ZMS sondern die "Karre" hat schon mehr Ärger gemacht, jetzt hat der Händler das Fahrzeug zurück genommen und möchte einfach Ruhe haben...

Gruß Stefan
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