audidrivers
https://www.audidrivers.de/

Parkplatz-Sheriffs
https://www.audidrivers.de/viewtopic.php?f=8&t=22890
Seite 1 von 4  Nächste »
Autor:  Jan867 [ Di 25. Apr 2017, 13:28 ]
Betreff des Beitrags:  Parkplatz-Sheriffs

Moin ihr Audiwagenfahrer,

habt ihr schon Erfahrungen sammeln können mit den schwarzen Sheriffs, die auf Supermarktparkplätzen ihr Unwesen treiben, und Knöllchen an die Parkzeitüberschreiter, bzw. Parkuhrvergesser verteilen?

Knöllchen verteilen ist ein hoheitlicher Vorgang eines Amtes, und kann nicht so ohne Weiteres auf abhängig Beschäftigte übertragen werden.
Autor:  Kuhni [ Di 25. Apr 2017, 14:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Ein Supermarktparkplatz ist ein privates Gelände. Da für Ordnung zu sorgen ist Sache des Besitzers. Und Knöllchen verteilen ist mitnichten nur Sache der Polizei. Blitzen wird oft an private Unternehmen ausgelagert. Bis zu einem bestimmten Betrag kassiert das dann dieses Unternehmen und führt einen gewissen Betrag an die Gemeinde ab. Wenn der Betrag überschritten wird, dann ist es wieder Polizeisache.
Autor:  Jan867 [ Di 25. Apr 2017, 17:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Blitzen wird oft an private Unternehmen ausgelagert.

ja, nur daß dann ein Bußgeldbescheid vom Landkreis eintrudelt. Anders geht es auch nicht, denn private Dienste dürfen sich aus Datenschutzgründen nicht an den Zulassungen der PKW-Inhaber bedienen.
Autor:  lemmy [ Di 25. Apr 2017, 19:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Sowas würde bei mir genau einmal passieren, dass ein Kaufmann mir ein Knöllchen ausstellen lässt, während ich bei ihm einkaufe. Dann hätte ich ihm nämlich zum letzten Mal mein Geld gebracht!
Autor:  Wutz [ Di 25. Apr 2017, 23:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Wer bei uns auf einem Behindertenplatz ohne Berechtigung parkt wird aufgeschrieben und fotografiert, bekommt eine Verwarnung das er bei erneuter Zuwiderhandlung 25.-€ zusätzlich zu seiner Parkgebühr bezahlen darf.
Unter Umständen zzgl. der Gebühren für die Halterermittlung.

Wer sich nicht benimmt (rasen, rumhupen, posen etc.) fliegt sofort raus (wenn ich DIenst habe garantiert) und darf in Zukunft woanders parken.

Es handelt sich hierbei um Tiefgaragen die von einer GmbH des Landes Baden-Württemberg betrieben werden.
Ich bin dort angestellt und bekleide kein hoheitliches Amt sondern bin als Garagenwart für Betriebstechnik, Sicherheit und Ordnung verantwortlich.

Sprich, halte Dich an die Einstellbedingungen des Betreibers, sei es nun Parkplatz eines Supermarktes, dessen Tiefgarage oder irgendein beliebiges Parkhaus.
Der Betreiber gibt die Bedingungen vor und Du akzeptierst sie mit dem abstellen Deines Fahrzeuges, der Annahme des Parktickets oder whatever.
Wer Dir dann letzten Endes ein Knöllchen anhängt spielt dabei keine Rolle.
Autor:  LY9A [ Mi 26. Apr 2017, 09:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

So lange die "Wächter" für einigermaßen Ordnung auf den Parkplätzen sorgen, kein Thema.
So mach ich das vor meiner Haustüre auch :mrgreen:
Nervt nur wenn die sich einen abwinken und einem den den eh offensichtlichen Weg zeigen als ob man das selbst nicht erkennen würde.
Aber das müssen die dann auch nur wegen der Hand voll Blindflansche machen, die zu Parken versuchen...
Autor:  McFly [ Mi 26. Apr 2017, 10:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Hausrecht ausüben ist das eine, die spannendere Frage ist ob das "private" Knöllchen zu bezahlen ist und ggf. vom Parkplatzbetreiber gerichtlich durchgesetzt werden kann? Ein zukünftiges Haus(=Park)verbot wg. Fehlverhalten auszusprechen sollte okay sein. Phantasiestrafen ohne Nachweis eines entstandenen Schadens gehen IMHO nicht.

Weiß das wer?
Michael
Autor:  Wutz [ Mi 26. Apr 2017, 12:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Also ich weiß von erwirkten Titeln gegen säumige Zahler.
Du wirst nicht, wie irgendwann bei nicht geleisteten Zahlungen für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, in Erzwingungshaft genommen.
Aber das ganze geht am Ende seinen Weg über Inkasso, Mahnbescheid, Vollstreckung.

LY9A hat geschrieben:Aber das müssen die dann auch nur wegen der Hand voll Blindflansche machen, die zu Parken versuchen...


Wenn es denn nur eine Handvoll wären, zu den unfähigen gesellen sich halt immer unweigerlich noch unbelehrbare, unwissende, nicht sehende...ach ich könnte Storys erzählen....
Autor:  Jan867 [ Mi 26. Apr 2017, 13:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Unter Umständen zzgl. der Gebühren für die Halterermittlung.

Privatpersonen und Gesellschaften haben keinen Zugriff auf die Zulassungsbehörde. Das Herausgeben der halterbezogenen Daten hat bei entsprechender Strafverfolgung eine elementare Folge für die Behörde. Z. B. durch den Datenschutzbeauftragten. So etwas darf nur ein Amt bei strafrechtlichen Hintergrund auf z. B. öffentlichen Straßen.




Der Betreiber gibt die Bedingungen vor und Du akzeptierst sie mit dem abstellen Deines Fahrzeuges, der Annahme des Parktickets oder whatever.

das mit dem Parkticket in Verbindung mit einer Schranke ist eine andere Situation. Hier geht es um einen frei zugänglichen Parkplatz für die Kunden eines Supermarktes. AGB´s müssen Privatleute überhaupt nicht akzeptieren, für die gilt das BGB. Wenn also der Supermarkt oder der Parkplatzbetreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen möchten, und den Kunden begründet des Hauses und/oder des Parkplatzes verweisen wollen, sollen sie das tun. Das ist aber etwas Anderes als Phantasieknöllchen zu erstellen.




Aber das ganze geht am Ende seinen Weg über Inkasso, Mahnbescheid, Vollstreckung.

Du kannst nicht zufällig die Gesetzesgrundlage dazu zitieren? Im Netz habe ich nichts gefunden...
Autor:  quattro-sa [ Mi 26. Apr 2017, 17:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Parkplatz-Sheriffs

Wenn die AGB's und weitere Schilder deutlich sicht- und lesbar aushängen, dann sind private Forderungen lt. "BRD-Recht" auch legitim.
Seite 1 von 4 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]