Jan867 hat geschrieben: hier stellt sich die Frage, wie weit das vergleichbar ist, und ob andere Voraussetzungen vorliegen.
Auch wenn es sehr interessant ist, mal mit jemandem von der anderen Seite zu diskutieren, so gibt es in dieser Sache hier keine rechtsdienlich verwertbare Vorlagen, sondern nur Hörensagen. Ich mache mal den Anfang und stelle das hier rein:
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Wer natürlich kein Beweisfoto vom Verstoß erbringen kann hat halt ganz schlechte Karten, würde mal sagen da hat einer seinen Job schlecht gemacht.
Und für mich gilt ohnehin, ein guter Anwalt bereinigt so manche Missetat, kommt immer auf den "Reibfaktor" an.
Jan867 hat geschrieben:Dafür fehlt die Gesetzesgrundlage, da kann höchstens der Supermarkt lamentieren, wenn die Kunden aus Trotz den Laden meiden, und seine Forderung von vorneherein uneinbringlich ist.
Wo ist das Problem wenn ich Kunde von dem Laden bin? Ich rede hier von bspw. jemand parkt bei Deichmann weil da was frei ist und kauft stattdessen gegenüber bei Media Markt ein.
Oder parkt seinen Hänger einige Tage bei Netto auf dem Parkplatz. Den Groll der Betreiber kann ich da voll und ganz nachvollziehen.
Mir geht es hier auch nicht um "das eine mal" sondern um Menschen die sich grundsätzlich einen Dreck um Regeln scheren und von denen gibt es leider immer mehr.
Jan867 hat geschrieben: Wenn ich das richtig gelesen habe, bist Du bei einer Privatfirma angestellt. Irgendwann wird sich mal jemand gegen diesen Datenschutzverstoß wehren.
Wird nicht passieren weil es kein Datenschutzverstoß ist. Ob Privatfirma hin oder her spielt keine Rolle. (Es handelt sich hier nebenbei um Stellplätze unter Verwaltung und Betrieb des Landes Baden Württemberg)
Wenn Du ein berechtigtes Interesse daran hast, und dies liegt bei uns genau wie bei privaten Betreibern eben vor, kannst Du den Halter über die Zulassungsstelle gegen Gebühr und eben Nachweis dieses Interesses erfragen.
Was soll ich denn anderes tun wenn einer bspw. mit seiner Dreckschleuder alles voll Öl sifft und tagelang in der Garage steht (Was er ja darf solange er am Ende die Zeche zahlt).
Könnte ihn natürlich sofort rausholen lassen, das treibt aber die Kosten in die Höhe die der betreiber grundsätzlich erst einmal vorstrecken muss.
Ich habe auch schon den Besitzer eines Fahrzeuges über die Fahrgestellnummer ausfindig machen müssen, es waren halt keine Kennzeichen mehr dran (Verstoß gegen unsere EInstellbedingungen).
Der hatte seinen Range Rover über Winter abgestellt und dann glatt vergessen....3 Jahre lang! (Hier gab es dann übrigens einen Vergleich bzgl. der Gebühren und einen neuen Dauermietkunden).
Was die Ölsiffer angeht, da habe ich ehrlich gesagt größere Lust einen Anruf zu tätigen damit diese Eimer aus dem Verkehr gezogen werden.
Das ist nicht mehr schön was da bei so manchem im Laufe eines Tages auf dem Boden landet. Klar ist das bei uns beschichtet, eine Sauerei ist es dennoch und muss beseitigt werden.
Ich könnte hier noch etliche Storys mehr erzählen bis hin zum offensichtlichen Betrug, aber eigentlich will ich mich zu Hause mehr mit angenehmen privateren Dingen beschäftigen