Und zum Schmunzeln eine kleine Geschichte zum lachen:
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Der Fall hört sich zunächst konstruiert an, doch er hat sich tatsächlich so zugetragen: Wegen eines Kronkorken-Gewinnspiels einer Brauerei um einen brandneuen Audi A3, landen fünf Freunde vor Gericht. Wenn die Kosten für den Bierkasten geteilt wurden, wer hat dann Anspruch auf den Gewinn?
Im Jahr 2015 ist es in Deutschland zu einem kuriosen Ereignis gekommen: Eine Gruppe von Freunden kaufte mehrere Kisten Bier für einen gemeinsamen Wochenendausflug. Doch der Umtrunk sollte schon bald in Streit und Missgunst enden, da einer der Beteiligten einen zunächst achtlos weggeworfenen Kronkorken entdeckte, auf dessen Unterseite sich ein Gewinn befand. Die Brauerei "Krombacher" verloste zu dieser Zeit 111 Fahrzeuge des Modells Audi A3 – wer einen der begehrten Kronkorken fand, durfte sich freuen.
Nur einer kann das Auto fahren
Nach kurzer Freude des Finders folgte aber schon bald eine umfassende Diskussionsrunde: Wer hat denn nun das Auto gewonnen? Ist es der Finder alleine, da nur er den besonderen Kronkorken gesichtet hat? Oder die ganze Gruppe? Das Problem liegt hier natürlich auf der Hand: Ein Auto kann eigentlich nur einer besitzen. Im Februar 2017 muss jetzt ein Gericht im nordrhein-westfälischen Arnsberg klären, wie in diesem kuriosen Fall zu verfahren ist – denn eine der beteiligten Personen klagte.
Der Gerichtssprecher Johannes Kamp zeigte sich bereits im Vorfeld verwundert, da so ein Fall besonders einzigartig sei. Der Fall wäre ideal, um ihn Jurastudenten in einer Prüfung vorzulegen. Denn die Ausgangslage kann als verzwickt bezeichnet werden: Während vier Ausflügler mit dem Motorrad anreisten, fuhr der Fünfte mit seinem Auto und kaufte an einer Tankstelle zwei Kästen Bier für alle. Da die Kosten für den gesamten Ausflug durch fünf geteilt wurden, dabei das Bier und sogar das Pfand berücksichtigt wurden, erweise sich die rechtliche Argumentation als besonders schwierig.
Stimmung kaputt, Mitfahrerin klagt
Die Stimmung unter den "Freunden" dürfte zumindest erst einmal eisig sein. Denn die Mitfahrerin lässt über ihren Anwalt verlauten, dass sie ein Fünftel des Gewinnwertes ausbezahlt haben wolle. Bei dem ausgelobten Audi A3 wären das immerhin 5.736 Euro. Das Argument: Die Reisenden hätten vor Fahrtantritt faktisch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gebildet. Alle Kosten wurden geteilt, deshalb müsse auch der Gewinn aufgeteilt werden. Ob das die Richter auch so sehen, wird sich erst noch zeigen müssen.
Und jetzt mal ehrlich, in jeder anderen Freundschaft hätte man den Kahn verschachert und die Kohle geteilt.
Das muss eine Jura Studentenparty gewesen sein.