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BGH-Urteile: Mehr Rechte für Käufer von alten Autos

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

BGH-Urteile: Mehr Rechte für Käufer von alten Autos

Beitragvon Hynky » Mi 12. Okt 2016, 21:27

Aus dem Tagesschau-Ticker kommt die folgend kurz Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. :

Stellen die Käufer in den ersten sechs Monaten fest, dass Schäden am Auto vorhanden sind, muss künftig der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel am Verkaufstag noch nicht vorhanden war und somit erst später vom neuen Eigentümer verursacht wurde (Aktenzeichen VIII ZR 103/15). Bislang war es umgekehrt. [...]
Im vorliegenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, bei dem nach knapp fünf Monaten und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern die Automatikschaltung nicht mehr funktionierte. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Fall nun neu verhandeln. Dabei muss das OLG vor allem prüfen, ob der Verkäufer des Wagens definitiv nachweisen konnte, dass der Getriebeschaden nicht bereits beim Verkauf vorlag. Gelingt ihm das nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war.


Das dürfte das ohnehin angespannt knappe Angebot an brauchbaren, aber eben wirtschaftlich nicht mehr so interessanten Fahrzeugen in unserem Land weiter reduzieren - welcher Händler bspw. wird es bei der Rechtsprechung noch wagen, einen 16 Jahre alten Audi mit Multitronic anzubieten?

Mich würde interessieren, wie die Rechtsprecher das mit dem Nachweis "dass der Mangel am Verkaufstag noch nicht vorhanden war" denn gerne in der Praxis sehen würden? Ich könnte mir vorstellen, dass bei Fahrzeugübergabe ein detailliertes Prüfprotokoll mit den Meldungen aus dem Fehlerspeicher übergeben wird. Denkt ihr, das würde ausreichen?

In jedem Fall interessant, wie auf diese Weise der Gebrauchtwagenmarkt gesteuert wird.

Gruß
Christian
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Re: BGH-Urteile: Mehr Rechte für Käufer von alten Autos

Beitragvon kai 1 » Mi 12. Okt 2016, 22:52

hallo

welcher Händler bspw. wird es bei der Rechtsprechung noch wagen, einen 16 Jahre alten Audi mit Multitronic anzubieten?


bei nen audihändler findest so schon kein gebrauchten mit dem alter , für diese händler ändert sich nix

so alte fahrzeuge gehören ja in die presse , sollen ja ab 2030 keine verbrenner mehr neu verkauft werden :stirnklatsch:

Mfg Kai
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Re: BGH-Urteile: Mehr Rechte für Käufer von alten Autos

Beitragvon Dirk » Do 13. Okt 2016, 08:25

ja, interessante Urteile:
hier noch mal bei heise.de : --> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

auch das mit dem Umtausch/Rückgabe bereits eingebauter Ersatzteile ist interessant ...
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Re: BGH-Urteile: Mehr Rechte für Käufer von alten Autos

Beitragvon Jan867 » Do 13. Okt 2016, 13:10

Hynky hat geschrieben:Das dürfte das ohnehin angespannt knappe Angebot an brauchbaren, aber eben wirtschaftlich nicht mehr so interessanten Fahrzeugen in unserem Land weiter reduzieren - welcher Händler bspw. wird es bei der Rechtsprechung noch wagen, einen 16 Jahre alten Audi mit Multitronic anzubieten?

keiner. Vorher schon nicht, und hinterher auch nicht. Ich habe mal gehört, daß Autohäuser die Gewährleistung ihrer Verkäufe an Versicherungen verkaufen können. Die machen das aber wohl nur bei Fahrzeugen bis zum Alter von 8 Jahren. Ältere Fahrzeuge werden deshalb nur noch im Kundenauftrag, privat oder gar nicht verkauft. Audis mit Multitronic werden dann geschreddert.




Mich würde interessieren, wie die Rechtsprecher das mit dem Nachweis "dass der Mangel am Verkaufstag noch nicht vorhanden war" denn gerne in der Praxis sehen würden? Ich könnte mir vorstellen, dass bei Fahrzeugübergabe ein detailliertes Prüfprotokoll mit den Meldungen aus dem Fehlerspeicher übergeben wird. Denkt ihr, das würde ausreichen?

das reicht nicht. Zukünftig ist es egal, wie man das beweisen könnte. Der schwarze Peter liegt immer beim Händler. Allerdings gab es auch schon mal Zeiten, da wurde die Laufleistung angerechnet. Man kann sich kein Auto mit 250tkm kaufen und dann erwarten, daß ein neues Getriebe gratis eingebaut wird, oder daß man einfach so den Kauf rückgängig macht.

Und ich verstehe auch nicht, wie man dem Käufer einen Bedienfehler nachweisen möchte. Was kann man bei der Bedienung einer Automatik falsch machen?




Dirk hat geschrieben:auch das mit dem Umtausch/Rückgabe bereits eingebauter Ersatzteile ist interessant ...

ja. Eigentlich ist es schon sehr vermessen, Ersatzteile zu benutzen, und sie dann zurückgeben zu wollen.
Aber hintergründig meine ich herauszulesen, daß eine Motorleistungsminderung auf das Ersatzteil zurückzuführen sein soll, so daß die Wandlung eher aus einem Mangel heraus Sinn machen würde. Warum das Pferd von hinten aufgezäumt wurde, kann ich mir gerade nicht erklären...
Grüße
Jan
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Re: BGH-Urteile: Mehr Rechte für Käufer von alten Autos

Beitragvon Phoenix » Do 13. Okt 2016, 16:12

Es soll ja zum Einen Leute geben, die unfähig sind ein Auto zu bedienen. Wie soll der Verkäufer da beweisen, dass wenn das Auto vorher einwandfrei fuhr und weitergefahren wäre, ein Bedienungsfehler vorliegt?? :stirnklatsch:
Zum anderen gibt es Menschen, sog. Mistböcke, die sich ein Auto kaufen es absichtlich zerheizen und Schadenersatz verlangen. Wie soll der Händler da beweisen, dass der Käufer den Fehler absichtlich herbeigeführt hat? :stirnklatsch:

Diese Urteil ist der nächste Tropfen auf dem durch Abwrackprämie und Niedrigzins vorgehölten Stein. Wie schon erwähnt wurde, bindet sich kein Händler mehr ein Risiko ans Bein. Und auch die "Teppichflieger" werden früher oder später nur noch auf Export setzen und Einheimischen die Zukäufe nicht mehr anbieten.

Das wird dazu führen, dass in nicht allzuferner Zukunft keine Wahl mehr bleibt und ein neues, autonomes, "umweltfreundliches" Kunststoffmobil mit fragwürdiger Batterietechnik angeschafft werden muss!! :!:
Denn wo kein Gebrauchtwagen mehr ist, kann kein Gebrauchtwagen mehr gekauft werden.
Sie bekommen euch alle, wirklich alle, da könnt ihr euch noch so wehren. Früher oder später seit ihr fällig... :twisted: :twisted: ;)
so long...
Phoenix

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Re: BGH-Urteile: Mehr Rechte für Käufer von alten Autos

Beitragvon LY9A » Do 13. Okt 2016, 22:35

So lang Gebrauchtwagen auch von Privat erhältlich sind, mach ich mir da keine sorgen.
Aber Händler haben manchmal auch Kunden, die unserer Sprache nicht mächtig sind.
Bei Gebraucht Wagen hören die nur Wagen...
Das da was kaputt gehen kann wenn der Wagen weiter gebraucht wird ist doch klar.
Und wenn er verbraucht wird sowiso.
Aber die drei bis fünf Jahres Vollkasko Garantie Rückgabe Welt soll ja heile bleiben :roll:
Mal die Halunken im Autohandel dabei mal nicht beachtet :!:
Mit Ersatzteilen die verbaut waren verstehe ich voll und ganz!
Ein Tresenhändler sagt da schon immer (gibt auch mega kulante) nein.
Er nimmt ja dann kein Neuteil zurück, sondern ein Gebrauchtteil.
Wer würde denn gebrauchte Bremsenteile als "neu" kaufen wollen :?:
LY9A
 

Re: BGH-Urteile: Mehr Rechte für Käufer von alten Autos

Beitragvon ACQ92 » Fr 28. Okt 2016, 20:34

Ich sehe dieses Urteil als logische Schlußfolgerung auf den Beschiß, der im Gebrauchtwagenmarkt mittlereweile zum "guten Ton" gehört.

Wenn man hört, daß schätzungsweise jedes dritte (!!) Auto einen gefakten Kilometerstand hat, daß es mittlererweile ganze Märkte gibt, wo man sich frische Scheckhefte mit Aufklebern, Werkstattstempeln usw. beschaffen kann, daß gelogen, betrogen, getrickst und beschissen wird (...und Unfälle hat auch kein einziges Auto jemals nie nicht gehabt), wundert mich garnix mehr.

Und nein, das ist nicht nur Ali's Import- und Exportgeschäft, da machen inzwischen sogar die Vertragshändler fleissig mit 8)


Gruß Torsten
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