audidrivers
https://www.audidrivers.de/

sind Kühlergitter eintragungspflichtig?
https://www.audidrivers.de/viewtopic.php?f=8&t=20821
Seite 1 von 1
Autor:  Jan867 [ Mo 30. Mär 2015, 18:26 ]
Betreff des Beitrags:  sind Kühlergitter eintragungspflichtig?

Moin,

letztens hat mich die Rennleitung angehalten, Fahrzeugkontrolle. Alkohol, Führer- und Fahrzeugschein? Das erstere gerne, die anderen Sachen: bitteschön.
Fahwerk? Da kann man ja ga nich durchsehen zwischen Reifen und Koti... Naja, Auspuff, Fahrersitz? Ach, die ABE... Aba was ist das? Ein Kühlergrill!!! Das ist aba nich orginol, hamm se keine ABE dafür?
Nö.
Das ist nicht erlaubt, daß könnte während der Fahrt abfallen.
Wie das denn, das ist angeschraubt?
Muß man aba abnehm lassen.
Seit wann? Ich fahre seit 6 Jahren damit durch die Gegend, und kein TÜV hat jemals was dazu gesagt.
Das hat übahaupt nix zu heißen...
Aha, und nun?
Na, jetzt wissen se ersma Bescheid, dann noch gude faht.

Wie ist das so? Darf man sich die Rautengitter nicht in den Stoßfänger schrauben, oder waren die nur ärgerlich, daß sie nichts gefunden haben?
Autor:  Kapitaen-Pluto [ Mo 30. Mär 2015, 18:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: sind Kühlergitter eintragungspflichtig?

Ich kann dir zwar keine Antwort geben, aber mein Kamei Grill vom Passi hat ne ABE.
Autor:  Jan867 [ Di 31. Mär 2015, 13:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: sind Kühlergitter eintragungspflichtig?

Hallo,

...dann wäre ja niemals ein Eigenbau , z. B. RS-Grill, möglich. Oder die Grills ohne Markenzeichen...
Autor:  ParadoX [ Di 31. Mär 2015, 14:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: sind Kühlergitter eintragungspflichtig?

Jan867 hat geschrieben:Hallo,

...dann wäre ja niemals ein Eigenbau , z. B. RS-Grill, möglich. Oder die Grills ohne Markenzeichen...

Normal ist das auch so. Denn im Prinzip musst du für alles was ans Auto kommt ne ABE/ein Gutachten vorlegen können.
Grad bei so "Plastezeugs" kommen die dann gern mal mit dem Argument "Bescheinigung über den Spiltterschutz beim Unfall" oder sowas in der Art.
Das soll halt sicherstellen das durch den Grill / die Gitter / die Tagfahrlichter, etc kein Fußgänger schlimmer verletzt wird als durch die originalen Teile wenn man mal eine aufs Korn nimmt.

Solche Storys habe ich schon öfters mitbekommen. Aber fast immer nur im Bezug auf Stoßstangen, Stoßstangenansätze aus GFK oder Scheinweferblenden, Aussenspiegel und son Zeug halt.
Für ein einfaches Gitter (was vermutlich nur von hinten in der Stoßstange verklebt ist) finde ich das aber schon etwas übertrieben. Das höre ich auch zum ersten Mal!
Korinthenkackerei. Der WOLLTE nur was finden.
Und wenn die dann fürs Fahrwerk, Felgen alle korrekten Papiere und Eintragungen gesehen haben und immer noch nix gefunden wurde, dann wird halt darauf rumgeritten. :roll:
Autor:  kamikaze180 [ Di 31. Mär 2015, 15:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: sind Kühlergitter eintragungspflichtig?

An meinem damaligen GTI war ein Frontgrill von JE.Design verbaut, der brauchte auch eine Bescheinigung...
Der grösste Brüller war allerdings, als ich endlich alle Papiere zusammen hatte und so ein Kalb wollte die ABE für den serienmässigen Heckklappen-Ansatz sehen... Ich bin fast zerlaufen vor Lachen in dem Moment...
Autor:  Jan867 [ Di 31. Mär 2015, 17:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: sind Kühlergitter eintragungspflichtig?

hmm, ich sehe schon, es scheint tatsächlich so zu sein, auch wenn es Anfang der 90er noch keinen Fußgängerschutz gab. Die hatten gerade mit dem Fahrerschutz begonnen. Mal sehen, ob das noch öfter vorkommt, daß die mein Gitter beneidenswert finden...
Autor:  Destructor [ Di 31. Mär 2015, 23:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: sind Kühlergitter eintragungspflichtig?

Prinzipiell brauchst du für alles am Auto ne Genehmigung, auch für den Duftbaum oder den Zigarettenanzünder ;)
Wenn du die nicht hast wird aber deine Betriebserlaubnis trotzdem nicht erlöschen, es sei denn
-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird geändert
-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
-das Abgas- oder Geräuschverhalten wird verschlechtert

Eine Genehmigung kann z.B. in Form einer ABE vorliegen, oder auch als e-Prüfzeichen bereits auf dem Produkt. (z.B. Glühbirnen, Scheibenwischer, Autoreifen)
Hast du keine Genehmigung, weil z.B. Eigenbau, dann müsstest du streng genommen eine Einzelabnahme nach §21 STVZO durchführen lassen.

Ausnahmen bilden noch Teile welche nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, das wäre dann die Rubrik "Zuladung".
Die Flasche Bier im Getränkehalter braucht also keine ABE :lol:
Autor:  Kapitaen-Pluto [ Mi 1. Apr 2015, 09:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: sind Kühlergitter eintragungspflichtig?

Oder z.B. der Käfig, der nur zum Transport lose im Auto steht, weil der sonst nicht rein passt :mrgreen:
Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]