SPON hat geschrieben:Wer einen Gebrauchtwagen verkauft, darf nicht von vornerein jede Haftung für Mängel an dem Auto ausschließen.
Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
Denn der Verkäufer habe damit auch die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und für grobes Verschulden ausgeschlossen - das war nach Ansicht der Richter unzulässig.
hmm, das erschließt sich mir nicht so ganz, daß Körper- und Gesundheitsschäden beim Gebrauchtwagenkauf unter Hinzunahme der Fahrzeuggewährleistung eine Rolle spielen sollen.
So langsam verstehe ich so manches BGH-Urteil nicht mehr, auch wenn ich an dabei an die Rundfunksteuer denke.