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Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäu

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäu

Beitragvon Jan867 » Do 12. Mär 2015, 16:25

SPON hat geschrieben:Wer einen Gebrauchtwagen verkauft, darf nicht von vornerein jede Haftung für Mängel an dem Auto ausschließen.

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Denn der Verkäufer habe damit auch die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und für grobes Verschulden ausgeschlossen - das war nach Ansicht der Richter unzulässig.

hmm, das erschließt sich mir nicht so ganz, daß Körper- und Gesundheitsschäden beim Gebrauchtwagenkauf unter Hinzunahme der Fahrzeuggewährleistung eine Rolle spielen sollen.

So langsam verstehe ich so manches BGH-Urteil nicht mehr, auch wenn ich an dabei an die Rundfunksteuer denke.
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Re: Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagen

Beitragvon 5-ender » Do 12. Mär 2015, 16:48

Wenn ich nun meinen A4, für 500€ verkaufe und auf Grund der Laufleistung (ca.370.00Km),
morgen der Motor oder Getriebe krepiert, hafte ich für den Schaden? 8O

Dann schlachte ich und schiebe das Ding in die Presse.....

MfG Chris
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Re: Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagen

Beitragvon Dirk » Do 12. Mär 2015, 17:25

bitte mal genau lesen... :roll:
Es geht um Vertragsklauseln (hier: "formularmäßiger Gewährleistungsausschluss"), welche strittig waren,
außerdem ging es um einen gewerblichen Händler.
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Re: Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagen

Beitragvon Jan867 » Do 12. Mär 2015, 19:21

es handelt sich um keinen gewerblichen Händler. Der kann die Gewährleistung zumindest im Privatverkauf auch nicht ausschließen.

Der formularmäßige Gewährleistungsausschluß beim privaten Autoverkauf ist bisher immer ein sachgerechter Vorgang gewesen. Neu ist, daß plötzlich Personenschäden hineininterpretiert werden sollen, in diesem Fall natürlich fehlten, und deswegen den ganzen Gewährleistungausschluß ungültig machen.

Jetzt müssen die Vertragsklauseln für solche Kaufverträge wieder geändert werden, sonst ist jeder Gewährleistungsauschluß nicht das Papier wert, auf dem er steht. Für den Verkäufer und vermutlich viele andere kommt das zu spät.

Wie soll sich überhaupt jemand an einem Auto verletzen? Wohl eher durch Unvermögen, oder der Motor muß explodieren.

Wir bewegen uns auf amerikanische Verhältnisse zu.
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Re: Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagen

Beitragvon Merlin6000 » Fr 13. Mär 2015, 10:11

Hier ging es um ein Kfz für 33.000 Euro wo einen Tag nach Kauf der Motor kaputt ging, der Verkäufer wird schon gewusst haben das was im argen liegt und wird hier zu Recht in Haftung genommen --> arglistige Täuschung

Meiner Meinung nach ist es richtig wenn Verkäufer für verschwiegene Mängel in Regress genommen werden, mit Ehrlichkeit kommt man am weitesten
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Re: Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagen

Beitragvon Jan867 » Fr 13. Mär 2015, 14:21

Hallo,

Du hast recht, mit dem was Du schreibst, aber darauf ist das BGH nicht eingegangen. Der RA des Klägers ist schon ein schlauer Fuchs, weil er es nicht mit arglistiger Täuschung versucht hat, sondern gleich das ganze Vertragswerk in Frage gestellt hat. In den vorigen Instanzen ist er auch damit durchgefallen, nur das BGH hat gedacht, daß sie mal was Neues erfinden müssen.

Zur arglistigen Täuschung gehört auch dazu, daß sie arglistig ist. Vielen privaten Gebrauchtwagenverkäufern wird das nicht vorgeworfen werden können, weil sie von der Materie keine Ahnung haben.

Im vorliegenden Fall ist es sogar möglich, daß der Verkäufer beim Ölstand auf Min nichts mehr nachgefüllt hat, und der Käufer auf der BAB mit dem AMG erstmal den Affen gemacht hat, und wenn die Karre dann noch Öl verbraucht hat, hat er sich den Kolbenfresser oder -Kipper selbst zuzuschreiben. Völlig unabhängig ob so eine Gurke 33.000,-- oder 500,-- Mäuse kostet.
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Re: Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagen

Beitragvon NCC » Fr 13. Mär 2015, 14:25

Merlin6000 hat geschrieben:Hier ging es um ein Kfz für 33.000 Euro wo einen Tag nach Kauf der Motor kaputt ging, der Verkäufer wird schon gewusst haben das was im argen liegt und wird hier zu Recht in Haftung genommen --> arglistige Täuschung

Hi,

also der Verkäufer wurde NICHT in Haftung genommen. ( siehe Urteil )
Eine arglistige Täuschung konnte dem nicht nachgewiesen werden u.s.w.
Zumal der VK das Fahrzeug vorher in einer Werkstatt hat prüfen lassen ohne
das ihm angeblich ein Verdacht auf den Motorschaden mitgeteilt wurde.
Ok.. ob das jetzt so stimmt... NAJA... klarer Fall von:
" Kaufe nie ein Auto im Kundenauftrag ".
Schon 2 mal nicht wenn du 33T Euro für ein AMG bei einem Händler.....
Da muss man ganz schön blind sein ;)

Was meiner Meinung nach festgehalten wurde, wenn z.b. der VK arglistig die hintere
Bremsanlage ( welche völlig Tot ist ) mit Öl verschmiert, den Käufer das mit neuem TÜV
und noch OK verkauft und der Käufer damit an der nächsten Kreuzung gegen die
Wand nagelt, dass dann der Verkäufer auch bei ausgeschloßener Garantie
( im Kundenauftrag ) in Haftung gezogen werden kann für die Schäden.
Lg Janine
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Re: Haftung für Mängel: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagen

Beitragvon Jan867 » Fr 13. Mär 2015, 14:46

vielleicht hilft die Aussage eines Lesers in diesem Fall ein bischen weiter:
j.w.pepper 11.03.2015 hat geschrieben:Gewährleistung...

...ist IMMER verschuldensunabhängig. Sie kann zwar von Privatleuten für gebrauchte Sachen ausgeschlossen werden, aber eben nicht per AGB, wenn nicht ausdrücklich die gesetzlich stets zwingende Haftung z.B. für Körperschäden ausdrücklich ausgenommen wird. Daran hat es hier gefehlt mit der Folge, dass der Haftungsausschluss INSGESAMT unwirksam ist und deshalb der Verkäufer für einen Mangel des Kaufgegenstandes haftet, verschuldet oder nicht.


...also bei Autoverkäufen keine Formulare verwenden, in denen auf AGB hingewiesen werden, die es bei privaten Verkäufern nicht geben kann.
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