von audi_jr » Di 25. Aug 2015, 20:18
Offiziell wird das keiner bestätigen, dass Quoten erfüllt werden müssen.
Inoffiziell stellt jedoch ein zu gutes abschneiden und zu wenig Fahrzeuge mit Mängeln das System der 2-jährigen Prüfung mit Überlegung einer Verkürzung auf 1 Jahr für ältere Autos in Frage.
Ist das gleiche mit der Tieferlegung von Autos.
Offiziell gibt es keine Tiefenbeschränkung außer Scheinwerfer oder Kennzeichen. Inoffiziell sind die Prüfer angehalten, die 8 cm einzuhalten.
Das führte bei mir schon mal so weit, dass bei ein und der selben Prüfstelle der eine Prüfer meine Tiefe eingetragen hat, der andere sagte, ihm ist das zu tief und bei erneuter Wiedervorführung wegen Rad/Reifeneintragung der erste Prüfer sagte, mit der Tiefe kann er nicht eintragen, da Sie mittlerweile von "oben" die Anweisung haben, sich daran zu halten und bei Überprüfung Ärger ins Haus steht.
Soviel zu "im Ermessensspielraum des Prüfers"
Deshalb haben die mittlerweile immer weniger E***, mal was außerhalb der Reihe einzutragen, obwohl man es mit dem Gewissen und Fachwissen vereinbaren könnte.
Gruß Jürgen