von MPS75 » Sa 13. Dez 2014, 18:41
Hallo,
Danke für die vielen Rückmeldungen.
Ich hatte den A4 im Mai 2013 gekauft, Baujahr 05/2010. im Februar 2014 lies er sich einfach nicht mehr starten, also 10 Monate nach Gebrauchtwagenkauf. Gewährleistung hatte ich ein Jahr erhalten, sollte also ganz klar gedeckt sein. Ich lies das Auto hier in München beim Fachhändler reparieren - musste ja abgeschleppt werden, und da war edit in Forchheim/Erlangen bisserl ungünstig. Gewährleistung war auch nicht an den Verkäufer gebunden. Schaden war überschaubar, aber das Verhalten von edit war inakzeptal. Ich hatte die Unterlagen komplett zugeschickt und zunächst nichts erhalten. Auf Rückfrage die Info, man kümmere sich drum. Nach nochmaligem Anruf , wieder die Info, dass man sich das anschaue. Usw. Allerdings nie eine offizielle Ablehnung oder gar Begründung.
Nun die Frage, soll ich mich nochmals an edit wenden - ich fand die unfreundlich und fast schon unverschämt (zumindest nach dem Verkauf), an Audi oder gleich zum Anwalt? Ich hab zwar ne Rechtschutz, aber der Aufwand ist hier auch recht gross.
Beste Grüße und Danke!