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Schaden übersehen

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Schaden übersehen

Beitragvon Rising Sun » So 26. Okt 2014, 07:44

Hallo,

ich hab da ein kleines Problem bei dem ich nicht weiß wie ich es angehen soll bzw überhaupt kann. Mein Wagen war wegen Reparatur eines Lackschadens in der Werkstatt. Soweit so gut. Am Tag der Abholung wurde der Wagen auf der rechten Seite mit einem Radgreifer noch mal angehoben um auf "eingedrückte Schweller" hinzuweisen. Ich sagte dann das mir das bekannt ist und somit ist alles gut.

Gestern allerdings war ich wieder da weil ich doch noch ein paar Dinge zu reklamieren hatte. Diesmal wurde der Wagen auf die Hebebühne gefahren ( es gibt dort nur die eine ). Während also vorn rum gewusselt wurde hab ich eine Runde ums Auto gedreht und bin an der linken Seite schlagartig stehen geblieben. Hier hat der Schweller eine fette rechteckige Delle die ich nicht zuordnen kann. Da das Auto ja eh auf der Bühne hing war von den Abmessungen her der Übeltäter gleich daneben, sprich der Tragarm der Bühne. Seit der Abholung war das Auto auf keiner Bühne und ich hab auch nicht damit gerechnet das ich das hätte kontrollieren müssen bzw. ich gehe davon aus dass das anheben auf der rechten Seite Absicht war damit ich ja links nicht schaue.

Nun die eigentliche Frage: Wie kann ich das jetzt noch reklamieren?!??! Kann ich überhaupt oder hab ich einfach mal Pech gehabt?

Es gibt nochmal einen Termin zu dem ich muss. Einfach mal drauf ansprechen????

Im ganzen muss ich sagen, dass ich mittlerweile sowieso endlos genervt bin da mein Gefährt nur noch Mängel aufweist die ich so hopplahopp überhaupt nich mehr weg bekomme. Die Reparatur des Lackschadens ist auch nicht wirklich zu meiner Zufriedenheit aber ich MUSS mich lt. Lackierer und Gutachter damit zufreiden geben.....
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Re: Schaden übersehen

Beitragvon audi_jr » So 26. Okt 2014, 10:15

Könnte schwer werden, da Sie dir ja bei der Abholung die defekten bzw. eingedrückten Schweller gezeigt haben (wenn auch auf der falschen Seite).

Da du diesen Hinweis mit "ist mir bekannt" bestätigt hast, hast du auch indirekt den Schaden auf der anderen Seite abgesegnet.

Trotzdem würde ich die Werkstatt nochmals darauf ansprechen, dass dir zwar die eingedrückten Schweller auf der rechten Seite bekannt sind, jedoch der auf der linken Seite neu ist seit dem letzten Werkstattaufenthalt und sich sehr mit einer falsch angesetzten Hebebühne deckt.

Mehr wie dass Sie dich abweisen, kann nicht passieren. Aber du hast es wenigstens versucht.
Gruß Jürgen

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Re: Schaden übersehen

Beitragvon Jan867 » Mo 27. Okt 2014, 13:54

Rising Sun hat geschrieben: Am Tag der Abholung wurde der Wagen auf der rechten Seite mit einem Radgreifer noch mal angehoben um auf "eingedrückte Schweller" hinzuweisen. Ich sagte dann das mir das bekannt ist und somit ist alles gut.

wurde das schriftlich festgehalten?




und bin an der linken Seite schlagartig stehen geblieben. Hier hat der Schweller eine fette rechteckige Delle die ich nicht zuordnen kann. Da das Auto ja eh auf der Bühne hing war von den Abmessungen her der Übeltäter gleich daneben, sprich der Tragarm der Bühne. Seit der Abholung war das Auto auf keiner Bühne und ich hab auch nicht damit gerechnet das ich das hätte kontrollieren müssen bzw. ich gehe davon aus dass das anheben auf der rechten Seite Absicht war damit ich ja links nicht schaue.

das heißt, Du hast den Wagen von der Ursprungsrep schon wieder zurückerhalten, ihn nochmal vorgeführt, und dabei die Beule entdeckt? Wenn der Betrieb nicht von sich aus zugibt, daß er dafür verantwortlich ist, wäre eine Reklamation nur dann u. U. erfolgreich, wenn der Abdruck im Schweller eindeutig (Verformungs- und/oder Lackabriebsgutachten) auf diese Werke zurückzuführen ist. Und eine gleiche Bühne in Deinem Wohnumfeld in keiner Werke zu finden ist.




Nun die eigentliche Frage: Wie kann ich das jetzt noch reklamieren?!??! Kann ich überhaupt oder hab ich einfach mal Pech gehabt?

reklamieren kann man immer, nur wenn man einen Schadensersatz oder Rep erreichen möchte, muß man sich u. U. darauf einstellen, seine Ansprüche vor Gericht geltend machen zu müssen. Vielleicht helfen Mediatoren der örtlichen KFZ-Innung weiter...




Die Reparatur des Lackschadens ist auch nicht wirklich zu meiner Zufriedenheit aber ich MUSS mich lt. Lackierer und Gutachter damit zufreiden geben.....

man muß gar nichts, aber dazu wirst Du schon etwas Näheres schreiben müssen.
Grüße
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Re: Schaden übersehen

Beitragvon Rising Sun » So 2. Nov 2014, 11:37

Schriftlich festgehalten wurde gar nichts. Ich gehe mal davon aus hier ist ein Protokoll für die Fahrzeug Annahme gemeint?! Ich hab an sowas auch gar nicht gedacht.
Da ich mein Auto für gewöhnlich auch nicht in eine Werkstatt bringe hab ich auch nicht daran gedacht, dass ich bei der Abholung hätte drumrum wusseln müssen um eventuelle Schäden zu finden.

Mittlerweile bin ich eh nur noch stinksauer! Hinter der Scheinwerferblende befinden sich ja zB Kunststoffeinlagen die den Spalt schließen sollen. Die fehlen links und rechts...stehen aber auf der Rechnung! Nur solche Dinger kommen da raus!

Auf meine Meinung zum Gesamtergebnis, das mir das eben nicht wirklich gefällt, hat der Lackierer gleich gesagt er macht da nichts mehr, denn das müsse er ja dann selbst zahlen!

Die übrigen Probleme werde ich nochmal angehen wenn nächste Woche das Nachgutachten gemacht wird
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Re: Schaden übersehen

Beitragvon Jan867 » Mo 3. Nov 2014, 14:34

Schriftlich festgehalten wurde gar nichts. Ich gehe mal davon aus hier ist ein Protokoll für die Fahrzeug Annahme gemeint?! Ich hab an sowas auch gar nicht gedacht.

ja, so etwas wird selten gemacht, aber anders hast Du ein Prob mit der Beweisführung. Denn Du mußt beweisen, daß die Werke diesen Schaden verursacht hat, und spätestens bei der Abholung dieses anzeigen. Sobald Du vom Hof gefahren bist, hast Du fast keine Chance mehr, einen Schadensersatz zu erhalten. Etwas einfacher ist es mit dem Negativabdruck der Bühne in Deinem Schweller. Aber nur, wenn er wirklich gut genug ist :? ...




Da ich mein Auto für gewöhnlich auch nicht in eine Werkstatt bringe hab ich auch nicht daran gedacht, dass ich bei der Abholung hätte drumrum wusseln müssen um eventuelle Schäden zu finden.

jupp, das kenne ich :x . Aber solche Erfahrungen machen schlau :? ...




Mittlerweile bin ich eh nur noch stinksauer! Hinter der Scheinwerferblende befinden sich ja zB Kunststoffeinlagen die den Spalt schließen sollen. Die fehlen links und rechts...stehen aber auf der Rechnung! Nur solche Dinger kommen da raus!

Auf meine Meinung zum Gesamtergebnis, das mir das eben nicht wirklich gefällt, hat der Lackierer gleich gesagt er macht da nichts mehr, denn das müsse er ja dann selbst zahlen!

solche Dinge sind ja nun recht einfach zu belegen, auch wenn es erstmal wieder viel Rennerei bedeutet. Und natürlich spricht das nicht für die Firma.

Ich könnte mir vorstellen, daß sich die KFZ-Innung in deiner Gegend für so etwas interessiert, die haben da auch einen Schlichter oder Mediator bevor man schwerere Geschütze auspacken muß.
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Re: Schaden übersehen

Beitragvon Rising Sun » Mo 3. Nov 2014, 22:11

Der Witz an der werkstatt ist eigentlich, das der Inhaber jahrelang selbst in der Innung war und dort Meisterkurse gegeben hat!!!!

Donnerstag is Termin...
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Re: Schaden übersehen

Beitragvon Jan867 » Di 4. Nov 2014, 14:44

Hallo,

jeder KFZ-Betrieb, der Reparaturen durchführt, muß Innungsmitglied sein, sonst kann er kein Gewerbe auf diesem Gebiet anmelden.
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Re: Schaden übersehen

Beitragvon Rising Sun » Do 6. Nov 2014, 23:13

Es geht nich darum Mitglied zu sein oder nicht sondern selbst Jahrelang IN der Innung tätig gewesen zu sein...ist ja auch egal.

Ergebnis des Nachgutachtens...meine Mängel wurden mit den Worten "das kannst vergessen das ich dein Auto nacharbeite" abgetan und ich wurde nach Ablehnung einer Auftragserweiterung lautstark der Halle verwiesen
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Re: Schaden übersehen

Beitragvon Jan867 » Fr 7. Nov 2014, 14:20

Es geht nich darum Mitglied zu sein oder nicht sondern selbst Jahrelang IN der Innung tätig gewesen zu sein...ist ja auch egal.

Du meinst er war im Auftrag der Innung für sie tätig. Aber wenn es egal ist, warum benennst Du es dann?




Ergebnis des Nachgutachtens...meine Mängel wurden mit den Worten "das kannst vergessen das ich dein Auto nacharbeite" abgetan und ich wurde nach Ablehnung einer Auftragserweiterung lautstark der Halle verwiesen

was für ein Gutachten? War ein Gutachter da oder war es eine Besichtigung des Arbeitsergebnisses?
Und was wirst Du jetzt unternehmen?
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Re: Schaden übersehen

Beitragvon noidem » Fr 7. Nov 2014, 16:28

Wenn ich dort so verwiesen werde und ich selbst aber sachlich war so würde ich jetzt zum Anwalt gehen und mich dort beraten lassen. Ich bin immer der meinung das man es eigentlich so machen kann aber wenn man so unhöflich angemacht wird dann ziehe ich auch andere Seiten auf!
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Hobby : Audi 100 T44 Quattro, 2,3E mit 136PS, Bj. 1988
Aufbau: Audi 200 T44 Turbo Quattro 1B mit 200PS
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