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Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Kai » Mo 29. Sep 2014, 16:49

Hallo Leute,

die ach so beliebten Kurzzeitkennzeichen gibt es bald nur noch mit gültiger HU(!) und nur bei einem dem Strassenverkehrsamt bekanntem Fahrzeug:

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Was soll sowas? Wie soll man dann ein Fahrzeug überführen was man irgendwo gekauft hat?

Bleibt einem wohl nichts anderes übrig als eine AHK anzubauen und sich einen Trailer zu kaufen/leihen.
Einen Vorteil könnte das aber haben, Auto´s die niemand ohne AHK und Trailer mehr abholen kann, könnten bald extrem günstig werden. :)

mfg Kai
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon audi_jr » Mo 29. Sep 2014, 18:14

So bekommt man die alten Autos dann auch von der Straße, die die Abwrackprämie überlebt haben.

Ist zwar schön und gut, dass ich mir ab sofort überall ein KzKz holen darf, aber Autokauf am WE ist vorbei. Und Anschauen und auswählen zwischen Fahrzeugen dann auch.

Aber was soll rauskommen, wenn Fachstellen es schon nicht schaffen ein anständiges Wechselkennzeichen zu machen.
Gruß Jürgen

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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon bene-18 » Mo 29. Sep 2014, 18:27

Sehr wahrscheinlich haben die es nur geändert wegen einigen bestimmten Leuten. Da gibts ja z.B. einige die auf Treffen fahren mit Kurzzeitkennzeichen, da Sie ihre verbauten Teile nicht eingetragen bekommen (oder nicht wollen). Nur schade für die normalen Leute und Schrauber, die wo hinfahren und sich ein altes Auto kaufen wollen ohne TÜV. Bei den meisten gekauften Fahrzeugen wollte ich selber das Fahrzeug zum TÜV herrichten. Und nicht Erst kaufen, zum TÜV und dann erst Heim..... :x

Klar muss auch bei der Überführung das Fahrzeug auch Strassentauglich sein. Aber mit einem defekten Kat / Steinschlag in der Scheibe / oder ähnliches kann man trozdem sein gekauftes Auto nach Hause bringen.

Bei der neuen Regelung ist für viele Ärger vorprogramiert!
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon audiavus » Mo 29. Sep 2014, 18:38

ja, muss man dann an hänger nehmen, ist für ne gewisse Strecke OK, aber mehr als 200-300 Km würd ich net mitm Hänger reißen wollen :?
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Audi_Coupe 2.6 » Mo 29. Sep 2014, 18:55

anschauen und auswählen ist ja schon gut 2-3 jahre vorbei, seitdem muss man wenn man sich ein kurzzeitkennzeichen besorgt die FIN angeben welche beim amt eingetragen wird bzw man muss einen kaufvertrag vorzeigen, ist das auto schrott ist das kennezciehn auch fürn hintern, da man sich kein weiteres fahrzeug anschauen kann bzw mitnehmen mit diesen kennzeichen. hatte das selber vor gut 2 jahren schon gehabt. wurde ja auch damals geändert das man sich das kennzeichen nur in der stadt besorgen kann, wo man gemeldet ist. also in flensburg wohnen und in münchen ein auto anschauen ist ja schön und gut, aber in münchen kennzeichen holen ist nicht, man muss zurück nach flensburg, kennzeichen besorgen und dann wieder nach münchen. immerhin wird das wohl jetz twieder geändert.
dafür kommt natürlich der nächste klopper, nurnoch mit gültigen tüv. klasse. also ist es vorbei wenn man nach ein paar jahren eina uto wiederbelebt und es dann beim tüv vprführen will. ist man also auf einen hänger angewiesen.

ich denke aber das viele dann einfach auf ein anderes kennzeichen zurückgreifen. passiert was ist man natürlich am arsch und wenn man angehalten wird auch, aber das risiko werden viele eingehen. ich wurde zb noch nie angehalten in 9 jahren führerschein besitz, abgesehn von der grenze zu den niederlanden bzw wieder zurück. andere werden wohl auch so denken und einfach ihr kennzeichen vom anderen fahrzeug dran machen.
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon McGunn0r » Mo 29. Sep 2014, 19:28

Ne, habe erst dieses Jahr ein KZK geholt... Musste nur angeben für was für eine Fahrt ich diese brauche...

Haben weder die Fahrgestellnummer noch was anderes zum Auto wissen wollen....
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon ACQ92 » Mo 29. Sep 2014, 20:40

Ihr sollt ja auch eure Autos (NEUWAGEN!!) beim Vertragshändler kaufen!!
Dann stellt sich das Problem erst garnicht... :mrgreen:


Gruß Torsten
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon LY9A » Mo 29. Sep 2014, 21:02

Froh ist der, der rote Kennzeichen griffbereit hat....
@audiavus: awatt, 650km mit Anhänger hinter nem Caddy 9KV und nem Typ 81 drauf geht locker :mrgreen:
Aber der knaller ist wirklich die Situation "zur HU vorführen".
Da richtet einer seinen Wagen über jahre her oder restauriert ihn vom feinsten und kann dann nicht ohne Anhänger oder beziehungen den Wagen zur Prüfstelle bringen um ihn vor zu führen, wenn er keine entstempelten Kennzeichen zu Fahrzeug hat.
Ein hoch auf unsere Hengste und Stuten der BÜROkratie :!:
Und die wenigen schwarzen Schafe, die solche Entscheidungen fördern :roll:
LY9A
 

Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Kai » Mo 29. Sep 2014, 21:38

LY9A hat geschrieben:Aber der knaller ist wirklich die Situation "zur HU vorführen".
Da richtet einer seinen Wagen über jahre her oder restauriert ihn vom feinsten und kann dann nicht ohne Anhänger oder beziehungen den Wagen zur Prüfstelle bringen um ihn vor zu führen, wenn er keine entstempelten Kennzeichen zu Fahrzeug hat.


Gut, in der Situation hab ich auch schonmal die letzten Kennzeichen in Original-Schrift und grösse ausgedruckt und ans Auto geklebt... ;)
Ich denke bei diesen Fahrten geht es hauptsächlich um die Versicherungsfrage. Wer ganz ängstlich ist kann sich ja die letzten Kennzeichen bei Schildermacher drucken lassen.

Ich habe so schon öfters Auto zur HU-Stelle gefahren/geschleppt. Bin zur Versicherung gegangen, hab mir die Versicherungsnummer geholt und hab denen gesagt das ich damit zur Prüfstelle fahre. Kein Problem seitens der Versicherung. Aber ganz wohl ist mir dabei nie. Zumal meine Prüfstelle in der Werkstatt meines Kumpels (ca. 20km entfernt) ist. ;)
Wenn da mal wirklich was passiert ist das bestimmt nicht lustig...

Audi_Coupe 2.6 hat geschrieben:ich denke aber das viele dann einfach auf ein anderes kennzeichen zurückgreifen. passiert was ist man natürlich am arsch und wenn man angehalten wird auch, aber das risiko werden viele eingehen. ich wurde zb noch nie angehalten in 9 jahren führerschein besitz, abgesehn von der grenze zu den niederlanden bzw wieder zurück. andere werden wohl auch so denken und einfach ihr kennzeichen vom anderen fahrzeug dran machen.


DAS würde ich persönlich nicht machen, denn das ist u.U. Urkundenfälschung, KFZ-Steuer Betrug oder sonstwas was einem schlauen Polizisten sonst noch so einfällt. Und das kann teuer werden.
Dann lieber mit den alten oder anderen entwerteten Kennzeichen rumfahren, das ist dann fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz und kostet 50€+25€ Gebühren lt. Bussgeldkatalog.

mfg Kai
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Re: Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Billy-the-kid » Di 30. Sep 2014, 07:16

bene-18 hat geschrieben:Sehr wahrscheinlich haben die es nur geändert wegen einigen bestimmten Leuten. Da gibts ja z.B. einige die auf Treffen fahren mit Kurzzeitkennzeichen, da Sie ihre verbauten Teile nicht eingetragen bekommen (oder nicht wollen).


Na und? Was ist daran verwerflich, wenn einer ein 2x im Jahr auf Treffen gefahrenes Sammlerstück net extra nen TÜV drauf machen will? Mir geht´s genauso, ich will auch net auf alle 5-10 Autos alle 2 Jahre TÜV drauf machen, wenn ich das müsste, dann müsste ich gleich hauptberuflicher Fahrzeugsammler werden und könnte nimmer in die Arbeit, um meine Kinder zu ernähren.

Über solche neuen Regelungen kann man sich mal wieder nur aufregen, was hat das denn den Staat gestört, wenn ein paar Sammler mit verkehrssicheren Fahrzeugen (die aber net jede kleinste TÜV-Klausel erfüllen) ihrem Hobby frönen.

Aber lieber auf 5 Millionen Einnahmen verzichten (siehe Link), Deutschland braucht in Wirklichkeit also doch kein Geld, scheint es.



Kai hat geschrieben:Dann lieber mit den alten oder anderen entwerteten Kennzeichen rumfahren, das ist dann fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz und kostet 50€+25€ Gebühren lt. Bussgeldkatalog.

mfg Kai


Das könnte wohl die einzige Lösung in vielen Fällen sein. Aber pst, nicht so laut, net dass das noch so ein Strohkopf an gewisser Stelle liest und die Gebühren für Fahren ohne Zulassung auch noch erhöht werden.
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