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Abnehmbare AHK immer mitführen?

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon nautic » Mo 19. Jul 2010, 19:45

Hallo!

Ich habe mich schon durch die Weiten des web gestochert aber keine befriedingende Antwort gefunden. Vielleicht weiß jemand von Euch was genaues.

Eine aAHK sollte man nur solange nutzen, wie man auch etwas zu ziehen hat. Davor und danach ist es wohl besser, diese demontiert zu lassen, weil bei einem Unfall es wohl viele Versicherungen gibt, die durch einen vermeintlich niedrigeren Schaden bei einem Auffahrunfall ohne aAHK, einem einen Strick drehen wollen - sprich: mir eine Teilschuld geben, wenn mir einer draufbrummt. Aber dieser Absatz sollte nicht das Diskussionsthema werden!

Meine Frage: Muß man die aAHK immer im Fz. mitführen?

Dieses "Ding" war schon bei Kauf am Fz. bzw. lag im Kofferraum. Tja, und da liegt es jetzt gut. Nimmt zwar kein Platz weg, wiegt aber ein paar Kilo. Ich will jetzt keinen neuen Verbrauchsrekord aufstellen, aber unnützes Zeug fliegt bei mir aus dem Wagen!

P.S.: Eingetragen ist die aAHK im Fz.-Schein. Ich könnte die aAHK auch komplett demontieren und Austragen lassen. Aber sowas ist wieder mit Kosten verbunden. Außerdem stört sie mich nicht (außer dieses mitführen) und vielleicht brauche ich sie wirklich mal (was ich aber eher bezweifel).

Danke im voraus für Antworten, Meinungen, Anregungen!

Grüße
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Re: Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon Guido » Mo 19. Jul 2010, 20:06

nautic hat geschrieben:Meine Frage: Muß man die aAHK immer im Fz. mitführen?


Nein.

Wäre ja auch blöd wenn man alles mitführen muss was eingetragen ist. Stell Dir mal alleine die serienmässig eingetragenen Rad-/Reifenkombinationen vor, wenn die alle in den Kofferraum sollen...

G

Edit: da vorne fährt der Hynky, jetzt werde ich mich mal hinter dem LKW versteckt heranschleichen, dann 2 Gänge runterschalten und ihn überholen. Wenns sein muss rechts oder auf der Standspur... :mrgreen:
Zuletzt geändert von Guido am Mo 19. Jul 2010, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon Hynky » Mo 19. Jul 2010, 20:08

Es gibt für mich keinen Grund, wegen dem man den Haken der aAHK mitführen müssen sollte. Man muss auch nicht sämtliche eingetragenen Räder-Reifen-Kombinationen mitführen :mrgreen:

Die eingetragene AHK ist ja fest mit dem Fahrzeug verbaut, Du entfernst nur ein Teil das per Zulassung abgenommen werden darf - wo Du es aufbewahrst ist Deine Sache.

Ob sich da schon jemals außer Dir jemand Gedanken drüber gemacht hat? ;)

Gruß
Christian

Edit: der schnelle Guido hat mich mal wieder rechts überholt :twisted:
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Re: Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon J_R » Mo 19. Jul 2010, 20:55

kann mir auch keinen Grund vorstellen warum man die mitführen sollen muss..

Zum abmontieren:

Ich montier meine immer ab weil: Braucht ja nur mal so n Scherzkeks drauf kommen und mir den Haken klauen.. aus Spaß oder gar aus Profit. Dann stehste doof da.. mit abnehmbarer Hängerkupplung ohne Haken - und ob ich für meine noch einen Ersatzhaken finde.. Nene, da geh ich lieber auf Nummer sicher. Meine hat auch keinen Schlüssel oder änhliches, ist in 3sek montiert und in 1sek demontiert.
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Re: Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon teacher4711 » Di 20. Jul 2010, 08:56

Eine abnehmbare AHK muss auch immer demontiert sein wenn kein Hänger dranhängt. Die Polizei nimmt da nämlich auch ein paar Euros dafür.
Wer schneller fährt ist früher da... oder weg?

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Re: Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon HPM15 » Di 20. Jul 2010, 10:05

Jau, kostet 10 Taler....


Ingo
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Re: Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon derhauki » Di 20. Jul 2010, 10:24

Und hier hat die Kupplung 10 Taler gekostet ...
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Re: Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon audiavus » Mi 21. Jul 2010, 22:29

teacher4711 hat geschrieben:Eine abnehmbare AHK muss auch immer demontiert sein wenn kein Hänger dranhängt. Die Polizei nimmt da nämlich auch ein paar Euros dafür.


was ich ne mords Sauerei (und Schwachsinn Hoch10) find. Warum wird da wieder separiert zwischen Fester und abnhembarer? Ich bau bestimmt net jedesmal die AHK ab wenn ich 3x am Tag mitm hänger fahr...
Außerdem würd mich mal der genaue Gesetzestext dazu interessieren

Mein Dad wollt damals, als er sich 2004 nen neuen Passat zugelegt hat, ne feste AHK haben, nur leider gabs ab Werk keine feste zu bestellen, nur ne abnehmbare...(die is jetzt bestimmt nimmer abnehmbar, war noch nie abgebaut :lol: ).
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Re: Abnehmbare AHK immer mitführen?

Beitragvon quattro20VT » So 25. Jul 2010, 19:50

Ja eben, was sagt die Bullerei dazu wenn die zwar abnehmbar ist, sie aber nicht mehr abzubauen ist?? Festgegammelt, Schlüssel verloren o.ä.??

Da zahlt man dann bei jeder Kontrolle oder wie is das dann zu verstehen?? Oder kann man sich das von ner Werkstatt bestätigen lassen, dass sie vor 10jahren mal abnehbar war, aber jetzt zwecks Rost nicht mehr weggeht??

Ne starre hängt ja auch immer dort, die is ja auch nix anderes als ne abnehmbare...

Das is wieder so ein Paragraph der Stvzo, der nach 12Maß Bier erlassen wurde...Mein lieber Herr Gesangsverein...armes Deutschland...
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