Hallo zusammen.
Neulich habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, dass man mit der alten Klase 3 eine Gespannlänge (Zugfahrzeug + Anhänger) von irgendwas um 10 Meter nicht überschreiten darf- ist das richtig? Hintergrund: Vor einiger Zeit hatte ich mal einen "Spezialanhänger" mit einem LT gezogen, der Anhänger war für den Transport von langen Rohren konstruiert und hatte eine Länge von etwa 10 Metern (mit Tandemachse). Mit dem Teil um die Kurven war somit schon ein kleines Abenteuer. Den durfte ich doch fahren, oder?
Zweite Frage: Es KÖNNTE sein, dass ich mir einen gebrauchten Schlepper kaufe, der allerdings rd. 90 Km entfernt steht. Heißt: Irgendwie müsste das Ding transportiert werden. Was für Strafen drohen eigentlich, wenn ich einen Anhänger ziehe, der selbst NICHT überladen wäre, jedoch die zulässige maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges weit überschreiten würde ? (geschätztes Gewicht des Schleppers: 2,2 Tonnen, geschätztes Gewicht Trailer: 0,8 Tonnen, max. Anhängelast des Zugfahrzeuges 2,2 Tonnen bis 8% Steigung).
Erklärt mich jetzt nicht für bekloppt....
Danke im voraus....
Gruß, Stefan