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Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Allgemeines aus den Bereichen: Auto, Verkehr, Recht, Szene usw... was nicht direkt mit Audi zu tun hat.

Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon stefan-a4 » So 24. Feb 2013, 09:44

Hallo zusammen.

Neulich habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, dass man mit der alten Klase 3 eine Gespannlänge (Zugfahrzeug + Anhänger) von irgendwas um 10 Meter nicht überschreiten darf- ist das richtig? Hintergrund: Vor einiger Zeit hatte ich mal einen "Spezialanhänger" mit einem LT gezogen, der Anhänger war für den Transport von langen Rohren konstruiert und hatte eine Länge von etwa 10 Metern (mit Tandemachse). Mit dem Teil um die Kurven war somit schon ein kleines Abenteuer. :) Den durfte ich doch fahren, oder?

Zweite Frage: Es KÖNNTE sein, dass ich mir einen gebrauchten Schlepper kaufe, der allerdings rd. 90 Km entfernt steht. Heißt: Irgendwie müsste das Ding transportiert werden. Was für Strafen drohen eigentlich, wenn ich einen Anhänger ziehe, der selbst NICHT überladen wäre, jedoch die zulässige maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges weit überschreiten würde ? (geschätztes Gewicht des Schleppers: 2,2 Tonnen, geschätztes Gewicht Trailer: 0,8 Tonnen, max. Anhängelast des Zugfahrzeuges 2,2 Tonnen bis 8% Steigung).

Erklärt mich jetzt nicht für bekloppt.... :)

Danke im voraus.... :)

Gruß, Stefan
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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon ACQ92 » So 24. Feb 2013, 09:52

Hallo

Das Einzige, was ich noch weiß ist, daß der alte Dreier bis 7,5t fahren darf. Auch heute noch. Wie jetzt die Verhältnisse Anhänger - Zugmaschine oder Höchstlängen sind usw... weiß ich nicht mehr, da ich mir darüber keine Gedanken mache, weil LKW-Führerschein *ggg*
Aber da dürfte doch das Internet mit Sicherheit noch Infos zu haben...


Gruß Torsten
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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon Merlin6000 » So 24. Feb 2013, 10:16

Wenn du erwischt wirst bleibt das Gespann erstmal stehen, bzw wenn es auf öffentlichen Grund passiert wird es auf deine Kosten abgeschleppt im Auftrag der Polizei, Kosten hierfür liegen im mittleren 3-stelligen € Bereich, + eine Strafe im 3-stelligen Bereich und 3 Punkte

90km würde ich einfach per Achse fahren
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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon stefan-a4 » So 24. Feb 2013, 10:21

Habe eben noch den Satz gelesen: "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs". Wie ist das denn zu verstehen: Heißt das, dass ich einen Anhänger mit einem ZULÄSSIGEN Gesamtgewicht von, sagen wir mal 2,5 Tonnen, selbst leer nicht ziehen dürfte? Das wäre in meinen Augen Schwachsinn, wenn die zulässige Anhängelast nicht überschritten würde.

Auch interessant: Anscheinend darf man mit der alten K3 jetzt auch zweiachsige Anhänger ziehen! Also mit Deichsel! Bis dato war nur Tandemachse zulässig. Zu lesen HIER:

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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon Dirk » So 24. Feb 2013, 12:07

mit meinem alten Klasse 3 von '85 darf ich folgendes fahren:

B
C1 (Einschränkung gemäß Schlüsselzahl* 171)
BE
C1E
CE (Einschränkung gemäß Schlüsselzahl* 79 [C1E > 12 000 kg, L<=3]) / nur bis zum 50 Lebensjahr
M
L (Einschränkung gemäß Schlüsselzahlen* 174, 175)

Erklärung der Klassen --> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
*(Erklärung der Schlüsselzahlen -> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. )

stefan-a4 hat geschrieben:Habe eben noch den Satz gelesen: "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs". Wie ist das denn zu verstehen:
das ist nicht auf PKW bezogen sondern auf Zugfahrzeuge der Klasse C1 (welche im Rahmen der Klasse C1E mit Anhängern bewegt werden).
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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon Marlboroman » So 24. Feb 2013, 12:32

Dirk hat geschrieben:mit meinem alten Klasse 3 von '85 darf ich folgendes fahren:
CE (Einschränkung gemäß Schlüsselzahl* 79 [C1E > 12 000 kg, L<=3]) / nur bis zum 50 Lebensjahr



Seit wann darf ein Führeschein Klasse 3 Inhaber Fahrzeuge die nur mit Klasse 2 zu fahren sind bewegen?

CE ist die alte Führerschein Klasse 2

Ich muß mir die im Sommer leider auch auf CE umschreiben lassen, da ich dann das 50ste Lebensjahr vollende und damit mein Klasse 2 Führerschein ungültig wird :cry:
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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon mdonau » So 24. Feb 2013, 13:21

Marlboroman hat geschrieben:
Dirk hat geschrieben:mit meinem alten Klasse 3 von '85 darf ich folgendes fahren:
CE (Einschränkung gemäß Schlüsselzahl* 79 [C1E > 12 000 kg, L<=3]) / nur bis zum 50 Lebensjahr

Seit wann darf ein Führeschein Klasse 3 Inhaber Fahrzeuge die nur mit Klasse 2 zu fahren sind bewegen?

CE ist die alte Führerschein Klasse 2


...weil man mit der alten Klasse 3 Fahrzeuge bis 7,5t + Anhänger fahren darf und weil dieser maximal das 1,5-fache des Zugfahrzeugs wiegen darf.
Ergibt bummelige 18,75t zGG der Kombination, da das jedoch nicht unter die Klasse C1E fällt (diese endet bei 12t) erhält man CE mit der oben erwähnten Begrenzung.

Man bedenke auch: wer noch die alte Klasse 3 hat, darf nicht jede Fahrzeugkombination der Klasse BE oder C1E fahren, hier sind nämlich mehr als 3 Achsen erlaubt (Drehschemelanhänger) !
wer seinen alten Schein umschreibt, erhält diese rechte...
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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon Marlboroman » So 24. Feb 2013, 13:26

Aha, ich dachte die 7,5 to. fallen unter die Klasse CE1
Naje, egal. mit der Klasse 2 bzw. CE sind es dann 40 to.
Grüßle,
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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon Hynky » So 24. Feb 2013, 13:26

Marlboroman: Lies Dir bitte mal die Links (Klassen und Schlüsselziffern) von Dirk durch. Es gibt bestimmte Kombinationen die man heute nur mit CE bewegen darf, die früher aber durch Kl. 3
gedeckelt waren - und dieses Recht haben wir Klasse 3-Inhaber nach wie vor.

Gruß
Christian
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Re: Alte Klasse 3- was darf ich fahren?

Beitragvon mdonau » So 24. Feb 2013, 13:36

Um beim Thema zu bleiben: Mit der Klasse 3 wäre an einem passenden Zugfahrzeug und Anhänger die maximale Zuglänge ebenfalls 18,75m, gegenüber der kl. 2/CE ist man vom max. Gewicht eingeschänkt.
Ich würde einen Autotransporter mit einem zGG von 7,5t leihen für diesen zweck, bzw. den Transport durchführen lassen.
Kommt aber auf das Gewicht des Schleppers an und das verfügbare Zugfahrzeug (kaum ein PKW hat über 2t zul. Anhängelast) und wie routiniert man im fahren von Gespannen ist.

gRuß, Michael (täglich mit bis zu 48t auf 6 Achsen unterwegs)

PS: da die Anhängelast um über 30% überschritten ist, dürfte wie Überladung gehandbabt werden, kommt man auf 380€ und 3 punkte, ebenso wird die weiterfahrt untersagt..
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