Wenn keine Gesellschaftsform (=illegal) vorliegt kann man auch keine Insolvenz anmelden. Und eine Privatinsolvenz entfällt auch wenn die Schulden aus einer Straftat hervor gehen
das Illegale mit der Werkstatt muß man erstmal nachweisen. Weist das FA eine unternehmerische Tätigkeit nach, so sind die daraus entstehenden Verpflichtungen privat zu bedienen, genauso, als wenn eine Personengesellschaft vorliegt. Kann man sie nicht bedienen, kann man selbst seine Zahlungsunfähigkeit anzeigen, oder jemand anderer leitet ein Insolvenzverfahren über die Privatperson ein.
Ist aber auch völlig schnuppe, ob insolvent oder nicht. Deine Kohle kannst Du in der Pfeife rauchen.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber bis auf das der Wagen Hehlerware sein könnte kann da nichts passieren wenn man den Brief in der Hand hat
...oder der Mackerdelli schon einen gültigen Kaufvertrag mit einem anderen unterzeichnet hat, der den Wagen dann mit der Rennleitung bei Dir sicherstellt, weil Du der Hehler sein müßtest.