Purplecoupe hat geschrieben:Wenn du den Wagen mit H-Zulassung anmelden willst, MUSST du auch restaurieren und den Zustand erhalten.
Restaurieren ist nicht Pflicht.
Technisch ohne Mängel, Fahrzeug nicht verbraucht.
Das er gebraucht ist darf man dem Wagen ansehen.
Problematischer sehe ich die französische Zulassung.
Zur HU und H Abnahme muß der Wagen einen §21 bekommen, da Ez vor keine EG Betriebserlaubnis für den Wagen vorhanden.
Die kam erstmals 1993.
Problem dabei, hat der Franzose gelblich leuchtende Hauptscheinwerfer,
nimmt der TüV das bei Historischen Kulturgut ab (§23), bei einer Vollabnahme (§21) dagegen nicht.
Und dann für einen 200er Hauptscheinwerfer zu bekommen.....
Auch sind die Franzosen (auch französisch sprachige Schweizer...
) nicht unbedingt die geborenen Fahrzeugpfleger oder Erhalter, sondern Nutzer bis "Runternutzer".
Da versteckt sich dann gerne vieles an Reparaturstau oder auch Kernschrott unter schöner Optik.
Aber das muß kein Hindernis sein, der Enthusiast eben
Da spielen Arbeitsstunden auch keine Rolle mehr.