Vielleicht noch ne kleine Anmerkung zum Polieren/Versiegeln mit Klarlack an Plastik Scheinwerferstreuscheiben:
Laut STVO ist es nicht erlaubt eine Änderung an der Streuscheibe eines Scheinwerfers vorzunehmen wegen der Bauartgenehmigung. Auch ein minimaler Abtrag oder Auftrag von Material. (seien es beim Schleifen/Polieren ein paar µm, oder beim Lackieren ein paar Hunderstel)
Ich weiss, es hört sich kleinkariert und so typisch deutsch an, das ein Bauteil nicht durch ein bisschen Arbeit für den Straßenverkehr wieder in Ordnung gebracht wird.
Möchte euch auch ned belehren, ist mir jetzt spontan zu dem Thema eingefallen...