WakyDoka hat geschrieben:Hallo zusammen,
auch die Suche nach den OEN ohne Leerzeichen zeigt kein Erfolg. Bei allen Händlern derzeit nicht auf Lager, egal von welchem Hersteller.
Preise alleine und viele verschiedene Hersteller helfen mir nicht, wenn keiner liefern kann....
das ist leider die Absicht der Shops. Mit einem Treffer bei einer Suche, erhalten sie einen Hit auf ihrer Seite, wenn der Suchende auf ein Angebot klicken kann. Lieber einen Klick als gar nichts...
Oft ist es sogar so, daß ein Teil als lieferbar deklariert wird, man den Zahlungsbetrag anweist, und dann Tage später die Meldung kommt: Artikel nicht verfügbar, Sie erhalten Ihr Geld zurück.
Wie steht es mit der Frage des Umbaus auf die "einfache" Version ohne Bremskraftregler und mit kleineren Radbremszylindern? Hat da niemand eine Einschätzung dazu? Mich würde es interssieren.
Gar nicht. Das ist eine unerlaubte Veränderung der Bremsanlage, es erlischt die Betriebserlaubnis. Niemand kann sagen, ob die Hinterachse noch genug oder zu stark überbremst wird. Beides ist schlecht. Streng genommen ist es auch nicht vertretbar den anderen BKR vom B3 zu verbauen, so lange man nicht das Regelverhalten durch ein Bremsgutachten fahrzeugspezifisch zuordnen und einstellen kann. Da aber über die Federlänge die Wirkung beeinflußt wird, besteht auf diese Weise wenigstens die Möglichkeit, ein entsprechendes Regelverhalten einzustellen.
Bei einer Vollbremsung aus höchstem Tempo und mit leerem Kofferraum stellt sich ein Blockieren der Räder an der Hinterachse ein, wenn zu viel Bremskraft an die Radbremszylinder der HA geleitet wird. Ob man das bei 180 noch hören kann, darf bezweifelt werden, aber man spürt es, wenn das Heck des Fahrzeuges anfängt zu eiern oder sogar ausbricht. In diesem Fall ist die Wirksamkeit des BKR zurückzufahren.
...wenn man bis dahin nicht daran gestorben ist
. Diese Vorgehensweise kann offiziell nicht empfohlen werden und dient eher nur dazu, die Wirkungsweise zu erläutern
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