acq92 hat geschrieben:...wenn der hbz die geforderte menge an bremsflüssigkeit nicht bereitstellen kann...
wann tritt dieser fall bei einer g60 umrüstung denn ein? also... bei welchen fahrzeug / motor / vorgängerbrems - konstellationen?
ehrlich gesagt find ich solche "pauschal-einwände" sehr verwirrend.
so gesehen, wäre das ein argument für die eintragung, da diese ja eine überprüfung darstellt... doch, ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen:
ich bin ich nicht davon überzeugt, dass tüv-prüfer (ich neige zu verallgemeinerungen!
) so in der materie stecken, um wirklich beurteilen zu können,
ob beispielsweise der originale ng-bkv für die girling 60 ausreichend ist.
wenn nur vag-nummern anhand von AKTE-ausdrucken verglichen werden, so müsste die eintragung doch verweigert werden,
wenn bkv und peripherie nicht von einem 20v modell übernommen wurden. oder bin ich da aufm holzweg?!
versteht mich nicht falsch, ich will keine diskussion über fähigkeit oder unfähigkeit von prüfern lostreten.
ich verfolge den thread lediglich, um meine bevorstehende bremsumrüstung optimal durchzuführen.
momentan habe ich allerdings noch keine klare vorstellung von "optimal", da immer wieder aussagen wie die oben gequotete eingeworfen werden.