Hallo,
ich habe heute den B4 zugelassen.........und nicht schlecht gestaunt:
Das Fahrzeug kommt aus NL, hat ne AHK ...für alles sind Papiere da, alles ok,
die Vollabnahme war auch einwandfrei. Bei der Zulassung wurde mir eröffnet,
das das Fahrzeug keine LWR hat und ich deswegen für die Ausnahmegenehmigung
160 Euro zu zahlen habe - was ich dann auch gemacht habe.
Aber der Wagen hat nichtmal Xenon, wofür also die LWR ? EZ ist 03/1992....
Ist das denn richtig so, oder hat der TÜV-Prüfer was falsch gemacht, als
er das mit §50 (8) StVZO begründet hat?
Hat hier irgendwer nen B4 von 1992 OHNE LWR ???
Gruß, Micha