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Leuchtweitenregulierung

alles, was mit Audi zu tun hat und nicht in die anderen Rubriken passt...

Leuchtweitenregulierung

Beitragvon Nihilist » Do 17. Jun 2010, 22:52

Hallo,

ich habe heute den B4 zugelassen.........und nicht schlecht gestaunt:

Das Fahrzeug kommt aus NL, hat ne AHK ...für alles sind Papiere da, alles ok,
die Vollabnahme war auch einwandfrei. Bei der Zulassung wurde mir eröffnet,
das das Fahrzeug keine LWR hat und ich deswegen für die Ausnahmegenehmigung
160 Euro zu zahlen habe - was ich dann auch gemacht habe.

Aber der Wagen hat nichtmal Xenon, wofür also die LWR ? EZ ist 03/1992....
Ist das denn richtig so, oder hat der TÜV-Prüfer was falsch gemacht, als
er das mit §50 (8) StVZO begründet hat?

Hat hier irgendwer nen B4 von 1992 OHNE LWR ???

Gruß, Micha
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon Blackmail » Do 17. Jun 2010, 23:17

Bei Xenon ist eine automatische Leuchtweitenregulierung ALWR vorgeschrieben, nicht zu verwechseln mit der manuellen Leuchtweitenregulierung LWR. Die LWR ist seit Anfang der 90er Pflicht.
Zuletzt geändert von Blackmail am Do 17. Jun 2010, 23:38, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
Flo

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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon quattro-sa » Do 17. Jun 2010, 23:36

Gut möglich, dass zu der Zeit keine Pflicht der LWR in NL bestand und das der Wagen deshalb keine hat, wäre das Fahrzeug für den deutschen Markt produziert worden, hätte er definitiv eine LWR!

Die C4 mit Xenon hatten auch keine automatische LWR, lediglich LWR, was aber später zur Pflicht wurde, lediglich soweit mir bekannt haben die C4 mit Xenon werksseitig die SWRA, welche heute ebenfalls bei Xenon Pflicht ist.
Gruß
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon sundowner » Fr 18. Jun 2010, 00:17

quattro-sa hat geschrieben:Gut möglich, dass zu der Zeit keine Pflicht der LWR in NL bestand und das der Wagen deshalb keine hat, wäre das Fahrzeug für den deutschen Markt produziert worden, hätte er definitiv eine LWR!


mein 94er Ex-Luxemburg Competition hatte auch keine ,
aber da kostet das Nachrüsten auf alls Fälle weniger wie 160 € :?
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon Nihilist » Fr 18. Jun 2010, 00:40

Nein, nein. Da wurde nichts nachgerüstet. Da geht es nur um eine Ausnahmegenehmigung,
die im Fahrzeugschein vermerkt wurde. War ein Mausklick und 5 Worte....dafür sind imho 160
Euro schon moderner Ablasshandel / Raubrittertum :evil:
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon teacher4711 » Fr 18. Jun 2010, 08:43

Dafür hat das Auto vielleicht weniger gekostet. Das musst du zum Kaufpreis dazurechnen und gut ist, sonst ärgerst du dich noch in 5 Jahren schwarz.
Wer schneller fährt ist früher da... oder weg?

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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon sundowner » Fr 18. Jun 2010, 09:15

Nihilist hat geschrieben:Nein, nein. Da wurde nichts nachgerüstet. Da geht es nur um eine Ausnahmegenehmigung,
die im Fahrzeugschein vermerkt wurde. War ein Mausklick und 5 Worte....dafür sind imho 160
Euro schon moderner Ablasshandel / Raubrittertum :evil:


schon klar , ich wollte damit ausdrücken , das ich die LWR bei Meinem nachgerüstet habe
und mich das keine 160 € gekostet hat
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon quattrofahrer » So 20. Jun 2010, 10:18

teacher4711 hat geschrieben:Dafür hat das Auto vielleicht weniger gekostet. Das musst du zum Kaufpreis dazurechnen und gut ist, sonst ärgerst du dich noch in 5 Jahren schwarz.


Warum zum Kaufpreis dazurechnen? Ich würde mir das ganze einfach merken, und mir nen neuen TÜVprüfer suchen.
Solche Verbrecher müssen Boykottiert werden.

So ne eintagung hätte in meinen Augen allerhöchstens ca. 40€ kosten dürfen. Wie ne ganz normale Eintragung halt.
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon Nihilist » So 20. Jun 2010, 11:54

Moment, das war nicht die Eintragung. Die Eintragung wurde im Zuge der Vollabnahme
getan.... §50(8): Fahrzeug ohne Leuchtweitenregulierung, Genehmigung erforderlich.

Und dann bei der Anmeldung hat man mir eröffnet, das genau selbige Genehmigung
eine Verwaltungsgebühr von 160 Euro auslöst....das is das Ärgernis, das für mich sehr
nach Ablasshandel aussieht.
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitragvon Maik » So 20. Jun 2010, 12:54

Nihilist hat geschrieben:Moment, das war nicht die Eintragung. Die Eintragung wurde im Zuge der Vollabnahme
getan.... §50(8): Fahrzeug ohne Leuchtweitenregulierung, Genehmigung erforderlich.

Und dann bei der Anmeldung hat man mir eröffnet, das genau selbige Genehmigung
eine Verwaltungsgebühr von 160 Euro auslöst....das is das Ärgernis, das für mich sehr
nach Ablasshandel aussieht.



Die 160,- hättest du dir sparen können. 2 Stellmotoren, ein paar Meter Kabel und den Schalter im Innenraum hättest du weit günstiger bekommen können. Einbau ist auch kein Akt. Vielleicht liegen die Kabel ja sogar schon da..
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