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Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon Jan867 » Di 15. Mai 2018, 11:56

Helene hat geschrieben:Wie schaut es aus wenn ich nach der Probefahrt dem Verkäufer schon gesagt habe das ich in der Lenkung ein unrundes Gefühl spüre? hab ich dann eine Chance? Der Mangel wäre ja dann schon vorhanden gewesen..

womit Dir der Mangel also schon vor dem Kauf bekannt war? Nein, das wäre höchstens ein Grund für die Gegenseite, am Vertrag festzuhalten. Deshalb die Antwort auf Deine Frage: nein.
Aber möchtest Du das Forum vielleicht auf den Arm nehmen, oder bist Du so unbedarft, wie man der Argumentation entnehmen könnte?





5-ender hat geschrieben: Steht hier, daß das Fahrzeug mit dem Originalmotor
ausgerüstet ist, ist hier ein Mangel vorhanden.

ähem, sollte der ATM über eine Laufleistung von 10tkm verfügen, würde ein Richter, das Verhältnis zur Gesamtlaufleistung berücksichtigend, vergeblich nach einer Wertminderung suchen.
Grüße
Jan
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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon josefini1 » Di 15. Mai 2018, 12:44

Ich denke mal, Helene ist ein Troll, nicht mehr und nicht weniger. Soviel Einfältigkeit gibt's ja wohl nicht im richtigen Leben.

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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon Helene » Di 15. Mai 2018, 13:04

Jan867 hat geschrieben:womit Dir der Mangel also schon vor dem Kauf bekannt war? Nein, das wäre höchstens ein Grund für die Gegenseite, am Vertrag festzuhalten. Deshalb die Antwort auf Deine Frage: nein.


Dann wurde vom Verkäufer gesagt das wohl neue Klebegewichte an die Felgen ran müssen..
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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon 5-ender » Di 15. Mai 2018, 16:56

Ich habe in dem Vertrag etwas gelesen:
Sachmangelhaftung ausgeschlossen,
bei einem Händler :lolschlag: :hammer:

MfG Chris
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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon Mad Dog » Di 15. Mai 2018, 17:54

5-ender hat geschrieben:Ich habe in dem Vertrag etwas gelesen:
Sachmangelhaftung ausgeschlossen, ...

DAS steht allerdings im Abschnitt „Vollkaufmann“, also Verkauf an Gewerbetreibenden/Händler. Insofern also nichts Außergewöhnliches.
Bemerkenswert ist allerdings, dass ein Vertrag welcher ohnehin schon nur eine einzige Seite umfasst, DANN auch noch für Privat- und gewerbliche Käufer gedacht ist...
Bleibt nicht viel Platz für Inhaltliches. :lol:

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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon b300 » Mi 16. Mai 2018, 06:59

Ich habe mir mal den Vertrag angeschaut. Der ist ja echt klasse. Da steht ja so gut wie gar nichts drin, außer Rechtschreibfehler und abgelesene ca. KM :lol: Der Zusatzvermerk ist auch gut …Nachlackierungen werden nicht ausgeschlossen… Das klingt ja fast wie eine Krankheit. Nein mal im Ernst. Weiter unten steht, dass das Heck lackiert wurde. In Summe ist der Vertrag ein Witz und als Basis für den Kauf eines solchen Fahrzeugs absolut unzureichend.
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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon josefini1 » Mi 16. Mai 2018, 08:48

b300 hat geschrieben:Ich habe mir mal den Vertrag angeschaut. Der ist ja echt klasse. Da steht ja so gut wie gar nichts drin, außer Rechtschreibfehler und abgelesene ca. KM :lol: Der Zusatzvermerk ist auch gut …Nachlackierungen werden nicht ausgeschlossen… Das klingt ja fast wie eine Krankheit. Nein mal im Ernst. Weiter unten steht, dass das Heck lackiert wurde. In Summe ist der Vertrag ein Witz und als Basis für den Kauf eines solchen Fahrzeugs absolut unzureichend.


Hi, ich darf an dieser Stelle aber schon mal den Hinweis loswerden, daß grundsätzlich Vertragsfreiheit herrscht. Das heißt, man MUSS überhaupt keinen schriftlichen Vertrag machen, wenn man ein Auto verkauft/kauft. Konkludentes Verhalten alleine ist schon ausreichend, dann Übergabe der Ware und des Geldes und fertig.

Von daher wird man sich schwer tun, aus dem Umfang des schriftlichen Kaufvertrages irgendetwas abzuleiten, es sei denn, es wird was wissentlich falsches vom Verkäufer vorgelogen.
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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon b300 » Mi 16. Mai 2018, 09:10

Hi Josefini1

Das ist richtig, aber würdest du eine schriftliche Unterlage wie diese akzeptieren, wenn du ein entsprechendes Fahrzeug kaufen würdest? Mit ..möglich.. und ..ca… und teilweise fehlenden Angaben kann man generell schlecht argumentieren, wenn es z.B. zur Klärung einer Rechtslage kommen würde. Ich spreche hier aus Erfahrung, da ich auch einmal ein Autohaus verklagen durfte (musste). Fehler passieren, aber die hier angeführten Problembeschreibungen des Fahrzeugs in Kombination mit dem vorliegenden Vertrag ist doch schon alles relativ fragwürdig.

VG
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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon josefini1 » Mi 16. Mai 2018, 12:49

Nein, absolut nicht. Bitte auch nicht falsch verstehen, ich wollte nur drauf hinweisen, daß ein schriftlicher Vertrag nicht unbedingt nötig ist bzw. man an die Form nicht zu große Ansprüche stellen darf.

Als ich persönlich den letzten Wagen kaufte (Golf für ca. 5.000 Euro), ließ ich mir zuerst die Papiere und extra Fotos schicken, da der Händler über 100 km weg war, und hinterfragte beim ursprünglichen Autohaus die Geschichte des Wagen, was wegen Datenschutz nicht so einfach war, aber zumindest wußte ich dann, daß der Kilometerstand nachvollziehbar ist und der Wagen wohl ordentlich gewartet wurde.

Erst dann fuhr ich hin, untersuchte den Wagen auf der Hebebühne, dann gings an die Preisverhandlungen. Auch war ich sehr gut informiert, wie die Wagen ausgestattet sind und auf was ich achten muß. Selbst hier übersah ich eine Nachlackierung hinten am Radlauf, wohl aber nur wegen Kratzern.

Ich behaupte, daß mich bei einem Autokauf nicht so schnell jemand über den Tisch ziehen könnte. Ich bestimme die Spielregeln, und wenn das jemand nicht akzeptiert, bin ich schneller vom Hof als der schauen kann.

mfg
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Re: Fahrzeug bei Händler mit versteckten Mängeln gekauft?!

Beitragvon Jan867 » Mi 16. Mai 2018, 13:53

b300 hat geschrieben:aber würdest du eine schriftliche Unterlage wie diese akzeptieren, wenn du ein entsprechendes Fahrzeug kaufen würdest?

wir vielleicht nicht, Helene hat es aber. Jetzt muß sie damit leben. Entweder findet sie einen nicht offensichtlichen, schwerwiegenden Mangel, der beim Verkauf verschwiegen wurde, damit sie dann u. Umständen den Vertrag wandeln kann, oder sie muß mit der Situation leben.

Eine defekte Felge ist garantiert kein schwerwiegender Mangel.
Grüße
Jan
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