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Anhänger bzw. Gewichtsfrage https://www.audidrivers.de/viewtopic.php?f=2&t=23171 |
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Autor: | josefini1 [ Di 3. Okt 2017, 15:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Hallo Leute, noch ein Gewichtsfrage: Ich muß einen Wagen (keinen Audi) mit dem Hänger abholen. Die gesamte Fuhre (also Hänger mit Wagen) wiegt ca. 2030 kg. Mein 2,6er C4 darf max. 1800 kg ziehen. Ich weiß, daß das überladen ist, aber lt. Bußgeldkatalog wohl noch sozusagen "im Rahmen", also ohne Punkte. Mir geht's eher darum, ob ich dem Audi das technisch zumuten kann (keine Berge, nur Bundesstraßen und Autobahn), oder ob das seine Grenzen übersteigt. Wer hat Erfahrungen? Danke und viele Grüße josefini1 |
Autor: | Mad Dog [ Di 3. Okt 2017, 17:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Hi! Wenn Du damit keine Bergtouren machst, sind die zwei Tonnen für den Audi selbst prinzipiell unkritisch. Musst halt ein wenig mit Gefühl die Kupplung und das Gaspedal bewegen, dann geht das schon. Ich spreche Dir hier aber öffentlich ausdrücklich keine Empfehlung aus, gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen!!! Gruß Christian Edit: Du hast ja nen Automaten - der ist in Hinblick auf die zwei Tonnen noch unkritischer. Und der 2.8er-Automat ist beispielsweise schon mit 1900kg Anhängelast (bis 8%) eingetragen. |
Autor: | kamikaze180 [ Di 3. Okt 2017, 19:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Schau mal in die Zulassungsbescheinigung... Mein Diesel darf 1800 kg bis 12% Steigung ziehen, bis 8% sogar 2000 kg. |
Autor: | Mad Dog [ Di 3. Okt 2017, 19:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Das mit den eingetragenen 1800 kg bis 8% Steigung stimmt schon so für nen C4 ABC Fronti mit Automatik. Gruß Christian |
Autor: | quattro-sa [ Di 3. Okt 2017, 20:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Das bewegt sich im Rahmen des technisch Möglichen. |
Autor: | LY9A [ Di 3. Okt 2017, 20:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Kann jetzt nicht vom C4 reden aber vom Caddy. Mit dem hatte ich einen Typ81 geholt. Bei zulässigen 1000KG gebremst, hatten wir ca 2350KG am Haken. Technisch null Problemo, keines der Fahrzeuge war überladen. Jedoch die Anhängelast um mehr als 100% überschritten. Wäre also entsprechend geahndet worden... Also technisch sollte das Deinem Wagen nix anhaben. Nur wäre das angehängte Fahrzeug um ca10% zu schwer. Bei PKW Peanuts... |
Autor: | NCC [ Mi 4. Okt 2017, 09:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Hi, Auf deiner Ahk ist ein sog. D-Wert angegeben. Berechne für dein Gespann einfach den erforderlichen D-Wert und vergleiche ihn mit dem auf der Ahk. Solange du dunter bleibst ist es im ermessen des Polizisten dich weiterfahren zu lassen gegen Geld. Wenn du drüber bist, bleibt der Anhänger an Ort und Stelle stehen. Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. Sofern nur ein B oder BE Führerschein vorhanden ist bzw. alter Führerschein in Verbindung mit einem alter von über 65 ohne ärztliche Untersuchung ist die Grenze für das Gespann bei 3,5 T. Sofern der Führerschein umgeschrieben wurde ist auch unter 65 eine ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre Pflicht. |
Autor: | ACQ92 [ So 8. Okt 2017, 06:51 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Hallo Hab vor 2 Jahren einen Minibagger geholt mit meinem Benz. Der darf 1500kg ziehen. Gewicht des Baggers 1100kg, Gewicht des Anhängers leer 600kg, macht 1700kg. Also auch überladen. Beim Aufladen schonmal darauf geachtet, daß das Gewicht gut ausbalanciert ist, daß also die Hinterräder des Autos nicht im Radkasten stehen, Klima aus und vorsichtig fahren. Hat dem Auto nichts ausgemacht. Gruß Torsten |
Autor: | Andreas [ Mo 20. Nov 2017, 16:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
Moin, wichtig zu wissen ist, daß die Stützlast nicht zur Anhängelast gehört. Immerhin 50 bis 75 kg, die man abziehen kann. Interessant ist das auch bei ungebremsten Anhängern - denn die Stützlast gehört zur gebremsten Masse des Zugwagens. Die zulässige Stützlast sollte man immer voll ausnutzen, d.h. die Hinterräder des Zugwagens sollten schon sichtbar einfedern. Das verringert die Gefahr des Aufschaukelns und Ausbrechens. Andreas |
Autor: | Dirk [ Mo 20. Nov 2017, 18:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anhänger bzw. Gewichtsfrage |
nicht in jedem Fall, hier steht's richtig -> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein. |
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