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Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

alles, was mit Audi zu tun hat und nicht in die anderen Rubriken passt...

Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon Dirk » Mi 22. Apr 2015, 12:21

NCC hat geschrieben:Weil man sich dabei mit dem § 14 Sprengstoffgesetz anlegt. ;)
Es dürfen nur Autorisierte Fachleute die entsprechende Schulungen im Umgang damit haben.

Ich meine das sogar schon das reine weitergeben der Infos ala RLF strafbar ist
und die Strafen gehen dabei von empfindlicher Geldstrafe bis Freiheits- und Geldstrafe.

nein, das stimmt so m.E. nicht.
§14 hat lediglich mit der Anzeigepflicht von Gewerbebetrieben zu tun. --> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
von nicht erlaubter Info-Weitergabe, kann ich im gesamten sprengG nichts lesen -> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon Jan867 » Mi 22. Apr 2015, 12:26

christina hat geschrieben:Die Rechtslage ist das was in mir Unverständnis hervorruft, denn wenn es jemand macht interessiert ihn wohl kaum das Gesetzbuch, und in diesem Fall wäre es doch die moralische "Verpflichtung" derer die die Problematik kennen Tips zu geben um mögliche Schäden zu minimieren. Oder?

nehmen wir mal das Oder: ein Gesetz ist keine Richtlinie, es muß zwingend befolgt werden. Auch dann, wenn es jemanden nicht gefällt, sonst macht man sich strafbar. Und auch Personen, die durch eine Veröffentlichung in einem Forum die Möglichkeit dazu bieten, durch eine Anleitung o. ä. Laien die Möglichkeit zum Umbau zu ermöglichen.





Darum verblieben die ausgebauten sitze auch vorläufig dort und um dem Risiko zu entgehen das sie versehentlich ausgelöst werden und schlimmstenfalls jemand schädigen haben wir sie ausgelöst.

bei ausgebauten Sitzen, oder welche die man ausbauen möchte, kann der Airbag durch elektrostatische Aufladung ausgelöst werden. Es sind OE-Adapterstecker erhältlich, die man auf den Airbaganschlußstecker unter dem Sitz aufstecken kann, damit eine versehentliche Auslösung nicht möglich ist. Damit kann man so einen Sitz gefahrlos einlagern, oder bei Opa stehen lassen...
Grüße
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon NCC » Mi 22. Apr 2015, 15:01

Hi Dirk,
Dirk hat geschrieben:.....
lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


Jaein, was das reine Gesetz angeht hast du sicher recht.

Normalerweise kommt man aber garnicht an die Infos weil VAG da legal an Privatpersonen nichts
rausgibt. Praktische Erfahrungen gehen nicht, weil man ja kein Umgang u.s.w. damit haben
darf. Evtl. sieht ein Richter da schnell Anstiftung oder Beihilfe.
Solange nichts passiert ist das alles egal, schlecht wirds wenn jemand dabei Körperschäden
erleidet welcher Art auch immer.
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon audiavus » Mi 22. Apr 2015, 16:35

ich wieder :mrgreen:

ist doch aber bei den Bremsen dasselbe :mrgreen:
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon Jan867 » Mi 22. Apr 2015, 17:00

nee, würde ich nicht unterschreiben. Es gibt kein Verbot Bremsen durch Kräfte ohne Berufsabschluß instand setzen zu lassen, aber es gibt ein Verbot zum Hantieren mit Sprengstoffen. Es darf sich halt nicht jeder eine Bombe basteln. Ob sie nun explodiert oder nicht, ist völlig egal.
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon christina » Mi 22. Apr 2015, 18:35

Schade [WINKING FACE]
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon NCC » Mi 22. Apr 2015, 19:05

christina hat geschrieben:Schade [WINKING FACE]

:arrow: :mrgreen:
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon audiavus » Mi 22. Apr 2015, 19:32

Jan867 hat geschrieben:nee, würde ich nicht unterschreiben. Es gibt kein Verbot Bremsen durch Kräfte ohne Berufsabschluß instand setzen zu lassen


ja eben. Das ist ja für mich net nachvollziehbar, da wird mit zweierlei Maß gemessen. (zumal es noch Welten sind ob ich jetzt an Airbag ausbau oder WIRKLICH mit Sprengstoffen hantiere, was Millionen an Sylvester jedes Jahr machen)
Aber sich aufzuregen bringt ja nix, Gesetz ist Gesetz ;)

nochmal zu den Bremsen:
gewerblich muss ein Meisterbrief über der Tür hängen, sonst darf mans net, auch wenn am Ende der Azubi die Bremsschläuche wechselt, der "Meister ist ja da" (war zumidest noch vor 10 jahren so, keine Ahnung wie das jetzt mit EU Aufweichung des Berufsstandes aussieht :mrgreen: )
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon christina » Do 23. Apr 2015, 10:21

Auch für mich ist die Rechtslage bescheiden und auch irgendwie nicht eindeutig was diese spezielle Frage betrifft.
Evtl. gibt es noch jemand die/der etwas genaues dazu beitragen zu können, ob Anleitungen dennoch möglich wären. Bis dahin bleibt dann wohl nur die Möglichkeit per PN zu antworten.
Und dazu jetzt auch gleich eine Frage:
Am Rücksitz ist ein Gurtstraffer eingebaut und es geht ein Kabel seitlich raus, dieses wird unterhalb der Bank mit dem Kabelbaum des Wagens verbunden. Es handelt sich um einen 2poligen Stecker, welcher an einer Seite abgerundet ist. derselbe Stecker scheint wohl auch beim VFL (oder C4) an den Seitenairbags vorne Verwendung gefunden haben. Wie bereits beschrieben hat der Vorbesitzer diesen abgetrennt (Gurtstraffer-seitig). Habe ihn nun verlötet, aber trotz "korrekter" Funktion bin ich sehr unglücklich mit der Lösung.
Der freundl. fällt diesbezüglich sicher aus, aber ist vielleicht jemand bekannt wo man diesen Stecker bekommen könnte, oder auch nur die Stifte die dort eingesetzt werden. Leider habe ich keine wirkliche Bezeichnung gefunden.
Vielen Dank für Hilfe per PN 8)
Christina
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Re: Airbag, Rechtslage und Hilfestellung

Beitragvon audiavus » Do 23. Apr 2015, 11:37

also, wie gesagt, hilfe geben wir hier immer. Musst aber wenigstens deine Frage in der Technikrubrik genau stellen, dann hilft die au sicher jemand, diese Rubrik hier sit dafür net gedacht ;)
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