NCC hat geschrieben:Weil man sich dabei mit dem § 14 Sprengstoffgesetz anlegt.
Es dürfen nur Autorisierte Fachleute die entsprechende Schulungen im Umgang damit haben.
Ich meine das sogar schon das reine weitergeben der Infos ala RLF strafbar ist
und die Strafen gehen dabei von empfindlicher Geldstrafe bis Freiheits- und Geldstrafe.
nein, das stimmt so m.E. nicht.
§14 hat lediglich mit der Anzeigepflicht von Gewerbebetrieben zu tun. --> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
von nicht erlaubter Info-Weitergabe, kann ich im gesamten sprengG nichts lesen -> Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.
lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.