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[B4] Unfallschaden

Karosse / Blech / Lack / Dächer / Scheiben / Stangen / Schürzen / Spoiler / usw...

Re: Unfallschaden

Beitragvon Jan867 » Fr 16. Mär 2018, 12:43

Opaauto hat geschrieben:Liegen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungskosten auf gleicher Höhe, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann gilt Wiederbeschaffungswert minus Restwert gleich Schaden.

im Reparaturfall dürfen die Kosten sogar 130 % über dem Zeitwert liegen. Vorausgesetzt, es wird fachgerecht und vollständig repariert. Meistens wird dann der Repzustand aber auch von einem Sachverständigen kontrolliert.



Die Versicherung wird, weil sie das immer tut, selbstverständlich irgendeinen Schrotti kennen, der mehr als den Restwert zahlen würde.

jaja, es ist amüsant, wie plötzlich Angebote von Händlern aus 300 km Entfernung genannt werden, die unbesehen die 3-4fache Höhe des Restwertes des Gutachters zahlen würden. Was sie aber nicht machen. Manch einer würde das als Gefälligkeitsangebot bezeichnen, denn wenn es einem gelingen sollte, den Aufkäufer zu kontaktieren, hört man nur:
krass schönes Audi? Kannssu kommen vorrrbei für Besichtigung? :tocktock:
Dissel? Is bestes Audo für die Afrika.
Grüße
Jan
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Re: Unfallschaden

Beitragvon Opaauto » Fr 16. Mär 2018, 13:52

Ja, das mit den 130% ist so, wird hier wahrscheinlich aber nicht zum Tragen kommen.
Denkbar wäre ein Abrechnen auf Gutachtenbasis. Also Auszahlung der Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Danach kannst Du den Wagen reparieren, wie Du willst.

Was den Aufkäufer der Restwertbörse und sein tolles Angebot angeht:
Die Wertermittlung ist nicht Sache des Schädigers, sondern des vereidigten Gutachters.
Und über die weitere Verwendung des Fahrzeugs entscheidet allein der Eigentümer.

Nehmen wir folgende Situation an:
Dein Auto hat laut Gutachter einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Auch der Schaden beträgt genau 10.000 Euro, also ein Totalschaden. Der Gutachter ermittelt nun den Restwert des Wagens mit 1000 Euro, dazu befragt er auch ihm bekannte Aufkäufer der Versicherungen nach ihrem Gebot.
Nun willst Du aber das Auto, vielleicht einen Klassiker, selbst behalten und wieder aufbauen.

Die Versicherung des Schädigers kommt nun mit einem Aufkäufer der "Restwertbörse" um die Ecke. Der kauft im Jahr hundert Autos von der Versicherung auf und macht einen guten Preis, weil er noch so ein Auto hat und aus zweien eins machen will. Er bietet 2000 Euro dafür. Also schreibt Dir die Versicherung, Du sollst Dein Auto an diesen Händler verkaufen, andernfalls würde man Dir die 2000 statt der gutachterlich ermittelten 1000 Euro abziehen. Dieses Spiel läuft bei ausnahmslos jedem Totalschaden so ab.

Würde man der Argumentation folgen, ergäbe sich daraus, dass die Versicherung Dir vorschreibt, was Du mit Deinem (und nicht ihrem!) Auto zu tun und zu lassen hast. Verkauf es gefälligst, und zwar nicht an den Dir genehmen Käufer, sondern an unseren Mann. Da der Aufkäufer aber nur zeitlich befristet bereit ist, für ein Auto im Wert von 1000 Euro das Doppelte zu zahlen, würdest Du das Geld später und von anderen Käufern nicht mehr bekommen. Und das Auto hat immer noch einen Schaden von 10.000 Euro, die man hinein stecken muss, damit es wieder eben diese 10.000 wert ist.

Ich darf nicht, nur, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, gezwungen sein, das Fahrzeug gegen meinen Willen überhaupt zu verkaufen.

Und weiter: Der Aufkäufer weiß selbst, dass er einem sehr hohen Prozentsatz seiner Angebote gar nicht nachkommen muss. Gibt er zehn Angebote ab, verkauft vielleicht einer an ihn. Die Versicherung kann aber zehn Mal den Preis drücken. Ob sich das in einer sehr intensiven Freundschaft zwischen Versicherung und Aufkäufer ausdrückt, kann ich nicht sagen. Aber von der Hand zu weisen ist das nicht.

Mehr noch: wenn der Gutachter doch offensichtlich den Restwert viel zu niedrig geschätzt hat, weil er trotz Ingenieursstudium davon weniger versteht als ein Schadenssachbearbeiter, dann hat er sich auch beim Wiederbeschaffungswert "nach unten" geirrt. Ahnungslos, wie er als Gutachter ist, versteht sich.

Nein. Aus gutem Grund ist der Gutachter der zur Neutralität verpflichtete (!) Mittler zwischen den Parteien, die beide ihre eigenen Interessen vertreten. Sein Wort gilt, dafür ist er da. Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich oder logge Dich ein.

Das weiß auch jede, wirklich jede Versicherung. Sie lebt aber gut damit, es immer wieder zu versuchen und einen möglichst hohen Prozentsatz der Geschädigten mit einer niedrigeren Zahlung "abzuspeisen".

Ich würde an deiner Stelle zu einem guten Karrosseriebauer und Lackierer gehen, ihm sagen, das du deinen Audi weiterfahren möchtest, also vernünftig und nachhaltig repariert haben möchtest und er einen korrekten KV für die Versicherung machen soll. Die Gutachter - besonders die von der Versicherung- sind bestrebt, alte Fahrzeuge „kaputt“ zu schreiben. Dann wollen sie dir einen lächerlichen Restwert aufs Auge drücken - in deinem Fall mit der Laufleistung und ungeliebter Dieselkandidat - ist das so gut wie nichts. Im Zweifel bist und bleibst du dann der Geschädigte.


Nein, bitte NICHT (nein, wirklich nicht, echt jetzt und mit voller Absicht geschrieben!) den Schaden durch irgendeine noch so tolle Werkstatt schätzen lassen. EGAL, was Du vorhast.
Das macht bitte ausschließlich ein von Dir selbst beauftragter Gutachter. Eine Werkstatt kann nicht den Restwert schätzen und sie lebt auch nicht davon, Kostenvoranschläge zu schreiben, sondern zu reparieren. Ihr ganzes Handeln ist auf den Auftrag zur Reparatur ausgelegt. Dort kannst Du immer noch hingehen, um genau diesen Auftrag zu erteilen -NACH der Abrechnung mit der Versicherung. Und dann bekommst Du auch von der gleichen Werkstatt ein ganz anderes Angebot zur Reparatur.
Mit schmuddeligen Fingern grüßend,
Micha

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Re: Unfallschaden

Beitragvon Rüdi » Fr 16. Mär 2018, 14:48

Melde es der gegnerischen Versicherung, lass dir eine Freigabe für einen Gutachter deiner Wahl geben und fertig!

Sollte der Audi nur noch Resttüv haben dann mach den eben neu, erhöht den Wiederbeschaffungswert enorm wenn man eine frische Plakette statt nur noch 3 Monate Plakettengültigkeit hat, den Restwert treibt es kaum höher, da die Bieter in der Restwertbörse kaum an gültiger HU interessiert sind

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Re: Unfallschaden

Beitragvon TomTom » Fr 16. Mär 2018, 16:13

Habe den Wagen soeben von einem selbst gewähltem Gutachter anschauen lassen.
( TÜV ist gerade vor 4 Monaten neu gekommen)
Wie erwartet wird der Schaden deutlich höher ausfallen als der Wert des Fahrzeuges.
Meine Vermutung für Fahrzeugwert vor dem Unfall 900.-
Vermutung Schadeshöhe mindestens 1500.-
Ich möchte den Wagen natürlich weiter fahren, aber ich werde sicher keine Reparatur in
der Höhe ausführen lassen.
Was würdet ihr mir raten?
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Re: Unfallschaden

Beitragvon Opaauto » Fr 16. Mär 2018, 16:28

Was würdet ihr mir raten?

Ich stütze den Kopf in die Hände und schluchze laut. Kann gerade nicht schreiben.
Mit schmuddeligen Fingern grüßend,
Micha

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Re: Unfallschaden

Beitragvon TomTom » Fr 16. Mär 2018, 16:43

Ok, anders geschrieben.
Geraten wurde ja viel.

Welche Rechte habe ich?
Fahrzeugswert 900.- ( Wirtschaftlicher Totalschaden)
Restwert nach Unfall laut Gutachten z.B. 150.-
Die Versicherung wird eventuell versuchen den Restwert des Fahrzeugs möglichst hoch ausfallen zu lassen.
Das tut sie, in dem sie vorgibt einen Käufer zu haben, der statt z.B. 150.- noch 500.- zahlen will.
Was kann ich in so einem Fall tun?
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Re: Unfallschaden

Beitragvon Andreas » Fr 16. Mär 2018, 16:57

Moin!

"Was würdet ihr mir raten?" - ganz klar: die bisherigen Ratschläge auch mal lesen! Das Bisherige war eine umfassende und alle Aspekte einschließende Beratung, vor der ich meinen Hut ziehe. Ich kann die Verzweiflung grad von Opaauto mehr als verstehen!

Wie kommst du auf einen Fahrzeugwert von 900 €??? Darf man wissen, um was für ein Modell es sich überhaupt handelt (Verzeihung, falls ich es überlesen habe)? B3 oder B4, Baujahr, Motor, Ausstattung, Allgemeinzustand? Ist dieses Auto für dich wertvoll über das Materielle hinaus? Hast du schon viel hineingesteckt? Wie lange möchtest du diesen Audi noch fahren??

Wäre schön, wenn du alle Fragen beantworten würdest.

Andreas


P.S. habe soeben in deinem Glühkerzenthread gesehen, daß es wohl ein Audi 80 Avant 1,9 TDI immerhin mit Standheizung ist. Baujahr? Bilder vom äußeren Zustand? Bist du von eventuellen Diesel-Fahrverboten betroffen (Wohnort auf dem Land oder in Stuttgart....)? KM-Stand??
Andreas
 
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Re: Unfallschaden

Beitragvon 44_TR » Fr 16. Mär 2018, 17:08

Hallo TomTom,
hättest mal Deine PN lesen sollen.
So sehr ich unser Forum hier schätze - aber in diesem Thread ist sehr viel Unwissen und Halbwissen zu lesen.

Hier stehen viele Dinge die vor Jahrten mal so gehandhabt "wurden".

Die aktuellen Regelungen sehen leider ganz anders aus.

Schade...
Manchmal ist der Spatz in der Hand doch besser als die Taube auf dem Dach...

Gruß Stefan
44_TR

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Re: Unfallschaden

Beitragvon Andreas » Fr 16. Mär 2018, 17:21

Hallo Stefan -

das wäre der allererste enttäuschende Beitrag von dir! Warum läßt du uns dann mit unserem Nicht- oder Halbwissen allein? Threads werden auch später noch gelesen. So ein Unfall kann jederzeit jeden treffen.


Ich gehe davon aus, daß der B4 (muß ja, da Kombi) hinten nicht viel anders aufgebaut ist als der B3. Der B3 ist hinten extrem weich, da gibts rund um die Rückleuchte absolut garnix was tragend wäre. Da das Blech dort ca. Konservendosenstärke hat, sollte man die kleine Delle beispachteln und fertig. Lackieren braucht man nur punktuell, die helle Farbe verzeiht fast alles (ich hoffe, es ist kein Metallic). Die Rückleuchte ist sehr günstig zu bekommen. Farbe, Spachtel und Leuchte zusammen knapp zweistellig.

Da nimmt man das mit, was versicherungstechnisch möglich ist - womit der Ball wieder im Feld von Stefan liegt :mrgreen:


Andreas
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Re: Unfallschaden

Beitragvon TomTom » Fr 16. Mär 2018, 17:31

Hallo Stefan hallo Andreas,

mag sein, das es besser gewesen wäre einen Kostenvoranschlag der Werkstadt ein zu reichen.
Genau mit diesem Plan bin ich auch in die Werkstatt gefahren.
Der Werkstattmeister fing an zu rechnen.
Leider bewegte sich die Summe die dabei zustande kam sehr schnell in die Höhe des Fahrzeugswertes.
Er empfahl mir die Sache lieber jetzt einen von mir beauftragtem Gutachter in die Hände zu geben.
Es könnte mir passieren, das die Versicherung nach meinem Kostenvoranschlag dann doch noch einen
eigenen Gutachter schickt, meinte er.
Aufgrund von dem was ihr geschrieben hattet, sprach ich ihn auf die Möglichkeit an, das die Versicherung
versuchen könnte den Restwert nach oben zu treiben indem sie jemand präsentiert, der bereit ist noch
absurd viel dafür zu bezahlen.
Bei so alten Autos mit einem so geringem Resatwert machen die so etwas nicht, war seine Antwort.

Bei meinem Wagen handelt es sich um einen Audi 80 Avant 1,9 TDI BJ. 94.
Er hat jetzt 360000 km auf der Uhr.
Standheizung, e-Schiebedach, Anhängerkupplung, Sitzheizung, 4-eFensterheber,
neue Ganzjahresreifen auf Alufelgen im Herbst.
Der Wagen ist nicht Unfallfrei und am hinteren linken Türeinstieg steht der Einsatz eines Reparaturbleches
kurz bevor, weil dort der Rost blüht. Aber auch nur dort.
Ansonsten ist der Wagen kein reines Liebhaberstück und wird täglich benutzt, aber ich habe ihn seit fast 15 Jahren
und nix schleifen lassen. Ich weiß was ich an ihm habe und würde ihn trotz Diesel gern auch noch weiter fahren.

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