TomTom hat geschrieben:Aber spannender ist für mich gerade wie ich mich im Umgang mit der Versicherung am besten verhalte.
Die behaupten ja gern alles mögliche und treten dabei meist auch sehr selbstsicher auf.
Aber zu was haben sie wirklich das Recht und wozu nicht?
Hi,
Es gibt mehrere Möglichkeiten das Rechtliche betreffend.
Entweder über gibst du das ganze einem Anwalt. Der wiederrum nimmt das Gutachten
und fordert bei der Gegnerischen Versicherung das ein was dir zusteht inkl. Auslagen und kram.
Alternativ kannst du auch die Gegnerische Versicherung mit dem Gutachten anbei selbst
anschreiben und den Betrag fordern der dir zusteht plus Portogebühren.
D.h. den Fahrzeugwert vor dem Unfall der im Gutachten steht abzüglich des Restwertes der auch
im Gutachten genannt wird. Dieser wird oft über sog. Restwertbörsen ermittelt.
Zusätzlich muss die Gegnerische Versicherung dir die Gutachterkosten zu 100% ersetzten.
Was die Instandsetzung angeht würde ich ein Dellendoktor fragen wegen der Sache. Ggfl. eine
Teillackierung der Ecke wenn man das nicht wegpoliert bekommt. Rückleuchte halt ersetzten.
P.s. sei dir sicher das die Gegnerische Versicherung irgendwas aus völlig sinnfreiem Grund
kürzen wird. Die Warscheinlichkeit für die Versicherung das du wegen 100 Euro Fehlbetrag
vor Gerricht ziehst ist unwarscheinlich weshalb das inzwischen gängige Praxis ist.
Mit der Grund warum 40-50 Euro pro Jahr für eine Rechtsschutzversicherung sehr gut angelegtes
Geld ist.