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Rahmenschaden vo/li an meinem A2
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Autor:  RivaDynamite [ So 20. Aug 2017, 18:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Oh mann...
was hast du nun vor? Wirst du Beschwerde einlegen?

Ich finde es vor allem merkwürdig warum ein Kaufvertrag nichts mehr Wert ist gegenüber einer mündlichen Zusage...
Autor:  NCC [ So 20. Aug 2017, 20:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

5-ender hat geschrieben:Im Vertrag steht weder Unfallfrei, noch dass er
einen hatte, dieser Punkt blieb auch leer....
Hab die fehlenden Kreuze auch übersehen....
In der Anzeige stand jedoch Unfallfrei...,
......

Hi,

Blöde Sachlage. Für das Gerricht ist der Punkt Unfallfrei nicht eindeutig festgehalten.
Wenn die beide Aussagen das sie dir etwas von einem Unfall gesagt haben, wird das
für jeden Anwalt extrem schwer bis unmöglich.
Evtl. könnte ein Anwalt dran ansetzten das es ja unverhältnissmäßig ist für soviel
Geld ein Totalschaden zu verkaufen und ihm so was draus zu drehen. Ich vermute
aber das es einfach als Beweis nicht ausreicht vor Gerricht.

Das mit der Km Laufleistung ist merkwürdig. Leider gilt im Zweifel für den Angeklagten
da der Punkt scheinbar fürs Gerricht nicht eindeutig in den Unterlagen festgehalten ist
grade da ihr 3 die Aussage getroffen habt das via Diagnose vor Ort das schon aufgefallen
ist. Ob das so stimmt sei mal dahingestellt aber vor Gerricht bekommt man nur ein
Urteil, kein Recht.


Ich hab auch schon zu oft gedacht das kanns nicht sein in Verbindung mit Urteilen.
Bleibt zu überlegen ob es nicht sinniger ist den Karren in Einzelteilen bestmöglich
zu verkaufen oder versuchen den zu richten.
Autor:  Jan867 [ Mo 21. Aug 2017, 13:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

5-ender hat geschrieben:Unsere Rechtsprechung sieht wohl wirklich so aus:
mit einem korrupten Polizisten als Kumpel kannst Du alles machen.

nein, das ist nicht wahr. Die Staatsanwaltschaft hat das Hauptverfahren beobachtet, und jetzt überhaupt keine andere Wahl gehabt, als das Verfahren einzustellen. Es kommt auch immer darauf an, wieviel man sich gefallen läßt, und wie der ganze Sachverhalt tatsächlich abgelaufen ist. Wenn die Gegenseite einen Fantasiezeugen benennt, machst Du das auch. Damit wird ein Patt herbeigeführt, dann wird wieder der Vertrag wichtiger.

Dann schreibt die Staatsanwaltschaft, Du hättest mit einem Lesegerät die Tachodaten ausgelesen. Sehr undurchsichtig das Ganze, zumindest für die Leser/innen hier, da wird sich keiner einen Reim darauf machen können, wo in dem Verfahren für Dich der Fehler liegt.

Auch wenn es mir sehr leid tut für Dich, aber um das beurteilen zu können, müßten alle Fakten auf den Tisch.
Autor:  5-ender [ Mo 21. Aug 2017, 15:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Das ganze stützt sich auf die Aussage des Zeugen (Polizist). Die Richterin sagte ganz klar,
daß sie keinen Grund habe, an dessen Aussage zu bezweifeln! Der Inseratstext (150.000Km und
Unfallfreiheit) wurde sogar bestätigt, war nie strittig.... :roll:
Fakt ist: Eine (Poliszisten-)Zeugenaussage wird über einen Vertrag gestellt!

Wenn ich Langeweile habe, stelle ich den Beschluß (10 Seiten!), aus dem Zivilverfahren, als PDF ein.

MfG Chris
Autor:  audi_jr [ Mo 21. Aug 2017, 16:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Gibts denn keine Möglichkeit, dem Polizisten das Nicht-anwesend-sein nachzuweisen, z.B. durch einen Dienstplan dass er da Arbeiten war o.ä.?

Hast du deinen Anwalt nicht aufgefordert, den Polizisten "unter Druck" zu setzen oder evtl. in einen Widerspruch zu bringen?

Wenn jemand nicht dabei war, kann er doch nicht alles 100% wissen, was war und gesprochen wurde.
Autor:  Jan867 [ Mo 21. Aug 2017, 18:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

5-ender hat geschrieben:Wenn ich Langeweile habe, stelle ich den Beschluß (10 Seiten!), aus dem Zivilverfahren, als PDF ein.

das wird nicht genügen. Viel wichtiger sind Kaufvertrag und Gutachten, das ganze Vorgeplänkel.




audi_jr hat geschrieben:Gibts denn keine Möglichkeit, dem Polizisten das Nicht-anwesend-sein nachzuweisen, z.B. durch einen Dienstplan dass er da Arbeiten war o.ä.?

doch, durch die nächste Instanz. Evtl. Dienstvergehen usw. Und natürlich durch den eigenen Zeugen. Dafür ist es jetzt aber vermutlich zu spät.

Ein Polizist, der das Recht beugt, ist schlimmer als die Mafia. Nur über meine Leiche...
Autor:  5-ender [ Mo 21. Aug 2017, 18:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

audi_jr hat geschrieben:Gibts denn keine Möglichkeit, dem Polizisten das Nicht-anwesend-sein nachzuweisen, z.B. durch einen Dienstplan dass er da Arbeiten war o.ä.?


Der Arsch war ja da, DAß ist ja das Problem....., mein Anwalt das nächste....

Egal, der Eimer wird jetzt gefahren, bis er die Flügel streckt :twisted:
Autor:  Jan867 [ Di 22. Aug 2017, 13:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Der Arsch war ja da, DAß ist ja das Problem.....

ja, ääh, ach so. Das hatte ich jetzt so noch nicht vernommen. 8O

Nichts desto trotz könntest Du Dich darauf berufen, daß Du den Tag Dein Hörgerät nicht drinnen hattest...
Autor:  LY9A [ Sa 26. Aug 2017, 22:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Was bestätigt denn der Vorbesitzer in Sachen Unfall freiheit?
Wo war der Wagen beim Vorbesitzer versichert.
Die könnten von einem Unfall unumstößliche Unterlagen plus Gutachten haben...
Kennst keinen vom Radio oder Fernsehen?
Gibts im SWR nicht auch sowas wie im WDR "wir setzen uns für Sie ein" ?
Grad wenn es um einen Lügenbullen geht sind die Medien doch nie satt.
Autor:  44_TR [ Di 29. Aug 2017, 21:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Schade, dass ich dann doch mit meiner Einschätzung richtig lag ...

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