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[A2] Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Karosse / Blech / Lack / Dächer / Scheiben / Stangen / Schürzen / Spoiler / usw...

Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon RivaDynamite » So 20. Aug 2017, 17:17

Oh mann...
was hast du nun vor? Wirst du Beschwerde einlegen?

Ich finde es vor allem merkwürdig warum ein Kaufvertrag nichts mehr Wert ist gegenüber einer mündlichen Zusage...
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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon NCC » So 20. Aug 2017, 19:43

5-ender hat geschrieben:Im Vertrag steht weder Unfallfrei, noch dass er
einen hatte, dieser Punkt blieb auch leer....
Hab die fehlenden Kreuze auch übersehen....
In der Anzeige stand jedoch Unfallfrei...,
......

Hi,

Blöde Sachlage. Für das Gerricht ist der Punkt Unfallfrei nicht eindeutig festgehalten.
Wenn die beide Aussagen das sie dir etwas von einem Unfall gesagt haben, wird das
für jeden Anwalt extrem schwer bis unmöglich.
Evtl. könnte ein Anwalt dran ansetzten das es ja unverhältnissmäßig ist für soviel
Geld ein Totalschaden zu verkaufen und ihm so was draus zu drehen. Ich vermute
aber das es einfach als Beweis nicht ausreicht vor Gerricht.

Das mit der Km Laufleistung ist merkwürdig. Leider gilt im Zweifel für den Angeklagten
da der Punkt scheinbar fürs Gerricht nicht eindeutig in den Unterlagen festgehalten ist
grade da ihr 3 die Aussage getroffen habt das via Diagnose vor Ort das schon aufgefallen
ist. Ob das so stimmt sei mal dahingestellt aber vor Gerricht bekommt man nur ein
Urteil, kein Recht.


Ich hab auch schon zu oft gedacht das kanns nicht sein in Verbindung mit Urteilen.
Bleibt zu überlegen ob es nicht sinniger ist den Karren in Einzelteilen bestmöglich
zu verkaufen oder versuchen den zu richten.
Lg Janine
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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon Jan867 » Mo 21. Aug 2017, 12:50

5-ender hat geschrieben:Unsere Rechtsprechung sieht wohl wirklich so aus:
mit einem korrupten Polizisten als Kumpel kannst Du alles machen.

nein, das ist nicht wahr. Die Staatsanwaltschaft hat das Hauptverfahren beobachtet, und jetzt überhaupt keine andere Wahl gehabt, als das Verfahren einzustellen. Es kommt auch immer darauf an, wieviel man sich gefallen läßt, und wie der ganze Sachverhalt tatsächlich abgelaufen ist. Wenn die Gegenseite einen Fantasiezeugen benennt, machst Du das auch. Damit wird ein Patt herbeigeführt, dann wird wieder der Vertrag wichtiger.

Dann schreibt die Staatsanwaltschaft, Du hättest mit einem Lesegerät die Tachodaten ausgelesen. Sehr undurchsichtig das Ganze, zumindest für die Leser/innen hier, da wird sich keiner einen Reim darauf machen können, wo in dem Verfahren für Dich der Fehler liegt.

Auch wenn es mir sehr leid tut für Dich, aber um das beurteilen zu können, müßten alle Fakten auf den Tisch.
Grüße
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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon 5-ender » Mo 21. Aug 2017, 14:13

Das ganze stützt sich auf die Aussage des Zeugen (Polizist). Die Richterin sagte ganz klar,
daß sie keinen Grund habe, an dessen Aussage zu bezweifeln! Der Inseratstext (150.000Km und
Unfallfreiheit) wurde sogar bestätigt, war nie strittig.... :roll:
Fakt ist: Eine (Poliszisten-)Zeugenaussage wird über einen Vertrag gestellt!

Wenn ich Langeweile habe, stelle ich den Beschluß (10 Seiten!), aus dem Zivilverfahren, als PDF ein.

MfG Chris
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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon audi_jr » Mo 21. Aug 2017, 15:05

Gibts denn keine Möglichkeit, dem Polizisten das Nicht-anwesend-sein nachzuweisen, z.B. durch einen Dienstplan dass er da Arbeiten war o.ä.?

Hast du deinen Anwalt nicht aufgefordert, den Polizisten "unter Druck" zu setzen oder evtl. in einen Widerspruch zu bringen?

Wenn jemand nicht dabei war, kann er doch nicht alles 100% wissen, was war und gesprochen wurde.
Gruß Jürgen

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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon Jan867 » Mo 21. Aug 2017, 17:08

5-ender hat geschrieben:Wenn ich Langeweile habe, stelle ich den Beschluß (10 Seiten!), aus dem Zivilverfahren, als PDF ein.

das wird nicht genügen. Viel wichtiger sind Kaufvertrag und Gutachten, das ganze Vorgeplänkel.




audi_jr hat geschrieben:Gibts denn keine Möglichkeit, dem Polizisten das Nicht-anwesend-sein nachzuweisen, z.B. durch einen Dienstplan dass er da Arbeiten war o.ä.?

doch, durch die nächste Instanz. Evtl. Dienstvergehen usw. Und natürlich durch den eigenen Zeugen. Dafür ist es jetzt aber vermutlich zu spät.

Ein Polizist, der das Recht beugt, ist schlimmer als die Mafia. Nur über meine Leiche...
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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon 5-ender » Mo 21. Aug 2017, 17:39

audi_jr hat geschrieben:Gibts denn keine Möglichkeit, dem Polizisten das Nicht-anwesend-sein nachzuweisen, z.B. durch einen Dienstplan dass er da Arbeiten war o.ä.?


Der Arsch war ja da, DAß ist ja das Problem....., mein Anwalt das nächste....

Egal, der Eimer wird jetzt gefahren, bis er die Flügel streckt :twisted:
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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon Jan867 » Di 22. Aug 2017, 12:45

Der Arsch war ja da, DAß ist ja das Problem.....

ja, ääh, ach so. Das hatte ich jetzt so noch nicht vernommen. 8O

Nichts desto trotz könntest Du Dich darauf berufen, daß Du den Tag Dein Hörgerät nicht drinnen hattest...
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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon LY9A » Sa 26. Aug 2017, 21:55

Was bestätigt denn der Vorbesitzer in Sachen Unfall freiheit?
Wo war der Wagen beim Vorbesitzer versichert.
Die könnten von einem Unfall unumstößliche Unterlagen plus Gutachten haben...
Kennst keinen vom Radio oder Fernsehen?
Gibts im SWR nicht auch sowas wie im WDR "wir setzen uns für Sie ein" ?
Grad wenn es um einen Lügenbullen geht sind die Medien doch nie satt.
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Re: Rahmenschaden vo/li an meinem A2

Beitragvon 44_TR » Di 29. Aug 2017, 20:53

Schade, dass ich dann doch mit meiner Einschätzung richtig lag ...

Was ist der Koffer in Teilen noch wert?
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