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[Typ89 PS] Neues Fahrwerk für 90er Typ 89 - H Kennzeichen in Gefahr?

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Moderator: quattro-sa

[Typ89 PS] Neues Fahrwerk für 90er Typ 89 - H Kennzeichen in Gefahr?

Beitragvon audi90holger » So 28. Aug 2016, 19:01

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Hallo in die Runde.

Ist schon sehr lange her, das ich hier mal gepostet habe.

Mein heutiges Anliegen.
Das H Kennzeichen rückt in greifbarer Nähe. Die Substanz an meinem 90er ist nach wie vor tadellos.

Bis auf das Fahrwerk.
Durch die damalige Rückrüstung der meisten Tuningsachen, rüstete ich auch auf 15er Gulli mit 195/50/15 zurück.
Dadurch ist das Auto noch tiefer.

Das Fahrwerk rappelt jetzt nach 16 Jahren auch gewaltig.

Nun zu meiner Frage.
Fahrwerk, Felgen sind ja bereits seit 16 Jahren eingetragen. Daher zeitgenössisch.

Ich möchte aber 16" Cabriofelgen fahren um a) etwas höher zu kommen und b) in ein Gewindefahrwerk investieren um
so das bestmöglichste Ergebnis in allen Bereichen zu erlangen.

Ist dadurch das H- Kennzeichen in Gefahr? Gibt es etwas zu beachten?
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Re: Neues Fahrwerk für 90er Typ 89 - H Kennzeichen in Gefahr

Beitragvon kai 1 » So 28. Aug 2016, 19:37

hallo

die 16 zoll rad reifenkombi muss natürlich zeitgenössisch passend sein

gewindefahrwerk sollte aber auch kein problem darstellen , denn die dinger sin in den 90er jahren aufgetaucht

wirklich handfestes musst aber mit dem prüfer absprechen , am sinnvollsten bevor du das verbaust

Mfg Kai
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Re: Neues Fahrwerk für 90er Typ 89 - H Kennzeichen in Gefahr

Beitragvon LY9A » Mo 29. Aug 2016, 06:33

Bei Zubehörteilen gilt:
es muß möglich gewesen sein diese in den ersten 10 Jahren NACH Ez des Fahrzeuges zu montieren, ggf. auch ein zu Tragen.
Das gilt auch für Einzelabnahmen (§21), an Bauteilen, die von anderen Fahrzeugen stammen oder es kein Gutachten zum eigenen Fzg. gibt.
Wie Beispielsweise Felgen.
Es muß eben möglich gewesen sein ;)
Wann eingetragen oder montiert wurde ist egal.
Bei Bauteilen aus der Baureihe (in Deinem Fall Typ 89) ist nur entscheidend das die für diese Baureihe vom Hersteller angeboten wurden und Fahrzeuge damit ausgeliefert wurden.
Bei Fahrwerken ist das ganz einfach, die Federn unterliegen Verschleiß und es dürfen auch neuere (also außerhalb der 10 Jahre) verbaut werden, wenn es die entsprechende Bauweise/ Bauform (Gewinde oder normale Feder) im 10 Jahres Zeitraum auch schon gab.

Bei der GTÜ und beim TüV Rheinland gibt es auch den Anforderungskatalog für "H" Abnahmen zum Download.
Der wird aber nicht immer sooooo ganz streng genommen.
Außer bei Hauptbaugruppen (Motor/ Getriebe) ist Null bis gar keine Luft mehr drin.
Fast immer.... :mrgreen:
LY9A
 


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