albert_10v hat geschrieben:Dürfen "ABS" sein, in der Rechnung steht ganz frech eine andere Art. Nr. als in der AB, habe ich gerade gesehen.
Nett.
Bin gespannt, wie das weitergeht.
Ich hätte nämlich gerne meinen Kaufvertrag erfüllt.
Die bestellte Ware um abgemachten Preis.
Und es ärgert mich, dass ich jetzt zur Post rennen kann zurückschicken, das Zeug am WE nicht einbauen kann und und und...
edit:
Absolute Frechheit.
Sagt mir so ein dreister Typ am Telefon "nein, das ist ein Alternativartikel der passt, wenn sie ihn nicht wollen, können sie ihn zurücksenden".
Sag ich "ich hab einen Kaufvertrag über das bestellte... blabla.." sagt er drauf "ja, aber das gibt es nicht mehr zu diesem Preis, bla".
Rechtlich jetzt die totale Frechheit, aber wegen den paar Euros prozessieren... das wissen die wohl.
Nette Masche.
ja. leider ist das so. Entweder werben sie mit dem Produkt, weil es dann von der Suchmaschine erfaßt wird, um Dir hinterher ein Alternativprodukt vorzuschlagen. Oder sie versenden absichtlich ein minderwertiges Produkt, weil sie für ihren Schrott keine Abnehmer finden. Wohlwissend, daß sie überhaupt keinen Vertrag mit dem Hersteller haben, und nie erfüllen können.
Für das Zurücksenden haben die hoffentlich einen Rückschein begelegt, nicht daß Du die Klamotten auf eigene Kosten zurücksenden darfst, denn einbauen solltest Du Chinamist auf keinen Fall. Das kann lebensgefährlich sein, gibt genug Freds über gebrochende Querlenker.
Du hast Anspruch auf den Artikel aus dem Kaufvertrag, und hättest zumindest in D beste Chancen, wenn Du auf Erfüllung klagst. Aber vermutlich müßtest Du klagen...
Wegen der viel zu langen Beschaffenszeit: Du darfst nach angemessener Fristsetzung (2Wochen) zur Nachlieferung, oder falls Du die Lieferungsverweigerung schriftlich haben solltest, dann auch sofort, diesen Artikel bei einem anderen Shop kaufen. Der möglicherweise höhere Preis berechtigt Dich zum Schadensersatz gegenüber dem Spinnershop. Zumindest in D.
Wollt ihr wissen, welcher Onlineshop das war?
ja bitte! Ich wäre sogar dafür einen Fred einzurichten, wo diese Shops an den Pranger gestellt werden. Aber dann auch nur mit Beweisen, nicht hörensagen. Aber vermutlich begibt man sich damit rechtlich auf ein schwieriges Feld. Zumindest bekommen diese Verkäufer grundsätzlich in entsprechenden Verkaufsportalen ein fettes Negativ von mir.
LY9A hat geschrieben:Beim Onlinehändler ist eben in den AGB vermerkt das auch Ersatzartikel ohne Zustimmung des Kunden geliefert werden...
es interessiert nicht, wenn der Käufer beim Kauf deren AGB zugestimmt hat. Sogar zwischen Vollkaufleuten (die einzigen, die AGB´s miteinander vereinbaren können, für alle anderen gilt das BGB) wäre dieser Passus streitbar, weil man von vorneherein eine mögliche Sachmangelrüge ausschließt.