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Lichtkante bei kfz vor bj 88??

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Moderator: quattro-sa

Lichtkante bei kfz vor bj 88??

Beitragvon gaudi85 » Mo 17. Mai 2010, 15:22

Hi, ich hab jetzt schon öfter gehört dass es wohl bei Fahrzeugen vor 88 oder 89 eine andere regelung gibt zwecks tieferlegung und der höhe der scheinwerfer. Stimmt das???

Kann ich nen alten T89 tiefer in keller schrauben als meinetwegen nen B4?
gaudi85
 

Re: Lichtkante bei kfz vor bj 88??

Beitragvon matze » Mo 17. Mai 2010, 20:25

Diese Regelung gilt für Fahrzeuge ab 01.01.1988 (§72 StVZO).
danach 500mm mindstmaß
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Re: Lichtkante bei kfz vor bj 88??

Beitragvon gaudi85 » Di 18. Mai 2010, 12:14

:D das heisst mein 90ger quaddi mit EZ 11/87 fällt noch nicht unter die 0,5m regelung...?

Wie siehts da dann aus? Gilt da die Bodenfreiheit dann? und wie hoch bzw tief darf er sein?

danke
gaudi85
 

Re: Lichtkante bei kfz vor bj 88??

Beitragvon matze » Do 20. Mai 2010, 19:03

es gibt da keine Begrenzung für dich nur die Kennzeichenhöhe und Rückleuchtenhöhe und du darfst kein Hinderniss sein.
Und nen guten prüfer.

Hab ja auch am kat nur 5-6cm bodenfreiheit
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